Terrasse
Terrasse: 1. allgemein Absatz, Stufe.
2. Architektur: künstlich geebnete, meist durch Beton, Natur- oder Kunststeinplatten befestigte Erderhebung, oft durch Unterkellerung überhöhte Fläche am Erdgeschoß eines Gebäudes; ein ebenes begehbares Dach wird als Dachterrasse bezeichnet.
3. Gartenbau: a) aus dem Gelände herausgehobene, meist allseitig begrenzte ebene Fläche (Sitzplatz);
b) durch den Bau von Stützmauern oder Erdwällen geschaffene, häufig treppenartig wiederholte ebene Fläche, die der Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung des Pflanzenbaus dient.
4. Geomorphologie: Hangstufe mit ebener oder gering geneigter Terrassenfläche und steilem Terrassenhang. Nach der Genese und dem Materialaufbau werden folgende niveaugebundene Formen unterschieden:
a) Flussterrasse oder Talterrasse, die Reste eines ehemaligen, durch Talvertiefung zerschnittenen Talbodens darstellen (Schotterterrasse oder Felsterrasse) und nach der Lage zum Talboden in Hochterrasse, Mittelterrasse, Niederterrasse differenziert werden;
b) Strand- oder Abrasionsterrasse, die aus einer über dem heutigen Meeres- oder Seespiegelliegenden ehemaligen Abrasionsplatte hervorgegangen sind;
c) Seeterrasse, die durch Senkung des Seespiegels entstanden sind. Nichtniveaugebundene Formen sind:
a) gesteinsbedingte Denudationsterrasse.
d) Glazialterrasse, die durch glaziale Exaration entstehen.