Motor

Motor: (lateinisch, «Beweger») Maschine zur Wandlung chemische (Verbrennungsmotor), elektrische (Elektromotor), hydraulische (Hydraulikmotor) oder anderer Energie in mechanischen Antriebsenergie. Der Motor gehört in die Gruppe der Kraftmaschinen, mit Ausnahme des Elektromotors, der zur Gruppe der Elektromaschinen zählt.

Motorboot: Wasserfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmotor, der im (Einbaumotor) oder außerhalb des Bootskörpers (Außenbordmotor; am Heck = Heckmotor, an der Seite = Seitenbordmotor) angebracht ist. Siehe auch Außenbord-Rennboot, Inboard Rennboot.

Motorbootregatta: in fließendem oder stehendem Gewässer auf einem durch Wendebojen markierten, 1500 bis 2000 m langen, entgegen dem Uhrzeigersinn befahrenen Rundkurs in mehreren Läufen in einer Serie, Gruppe und Klasse ausgetragenes Motorbootrennen. Für die bei einem Lauf erreichte Platzierung werden Punkte vergeben. Der Gesamtsieg ergibt sich aus der höchsten Punktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet die kürzere Gesamtfahrzeit.

Motordrehzahl: Anzahl der Umdrehungen je Zeiteinheit (meist min) der das Drehmoment übertragenden Welle bei Verbrennungsmotoren.

Motorenöl: auf der Basis eines Erdöldestillats mit geringem Anteil von Schwefel- und Sauerstoffverbindungen hergestelltes Schmieröl mit besonderen Zusätzen, zum Beispiel zur Viskositätsbeeinflussung und Oxydationsbeständigkeit, für die Schmierung von Verbrennungsmotoren. Die Motorenöleigenschaften werden gezielt den Anforderungen von Hochleistungsmotoren angepasst.

Motorflug: mit Motorflugzeugen (vorwiegend ein- oder zweisitzige Landflugzeuge mit Kolbenmotoren) ausgetragene Flugsportwettbewerbe. Wettkampfdisziplinen sind Ziellandewettbewerbe (das möglichst nahe Aufsetzen am Landekreuz), Rund- und Sternflüge (mit Navigationsaufgaben, Bewertung von Zeit, Kurs und Ziellandung) sowie Kunstflug.

Motorisierungsgrad: Verhältniszahl, die den Kfz-Bestand (ohne Mofas und Mopeds) in einem bestimmten Gebiet bezogen auf dessen Einwohnerzahl angibt.

Motorradgeländesport: Sammelbezeichnung für Enduro (auch Motorradgeländesport im engeren Sinne), Moto-Cross und Trial.

Motorroller: Abart des Kraftrads mit kleineren Rädern, größerem Radstand und Verkleidung sowie Durchstiegs-Freiheit zwischen Lenksäule und Sitz. Hubvolumen des meist gebläse-gekühlten Otto- (meist Zweitakt-) Motors 125 bis 250 cm3, bei Kleinrollern bis zu 50 cm3.

Motorsäge, Motorkettensäge: tragbare, durch leichten Ottomotor mit schwimmerlosem Vergaser angetriebene Maschine zum Fällen und Zerlegen von Bäumen sowie Ablängen von Rundholz.

Motorschiff, Abkürzung MS: von einem oder mehreren Dieselmotoren angetriebenes Schiff; zurzeit sind der Tonnage nach etwa 75% der Welthandelsflotte Motorschiff.

Motorsegler: Segelflugzeug mit Hilfsmotor, der zum Start oder zum Überbrücken von Aufwindflauten dient. Motorsegler sind für Segelflugwettbewerbe zugelassen, wenn durch ein Sperrgerät nachweisbar ist, dass der Motor im Wettkampf nicht benutzt wurde.

Motorsport: Sammelbezeichnung für alle mit motorgetriebenen Land- oder Wasserfahrzeugen betriebenen Sportarten (Automobil-, Motorrad-, Motorbootsport). Zum internationalen Motorradsport gehören Straßenrennsport (Racing), Leistungsprüfungssport (Enduro), Speedway- und Eisspeedway-, Sand- und Grasbahn-, Trialsport und Motoball; zum Automobilsport Straßenrennsport (Racing), Rallye- beziehungsweise Tourenwagensport, K-Wagensport (Karting), Auto- und Rallye-Cross und Kfz-Veteranensport; zum Motorbootsport Motorbootrenn- und Offshore-Sport, im weiteren Sinne auch der Wasserskisport. Im Freizeit- und Erholungssport haben sich national weitere Sportarten, zum Beispiel der Orientierungs- und Turniersport für Motorräder und Automobile sowie der Motorrad-Rallyesport entwickelt.

Motorsportgesetze: internationale und nationale Regelwerke, auf deren Grundlage der Motorsport organisiert, durchgeführt und kontrolliert wird. Die Anwendung und Einhaltung der internationalen Gesetze ist für Wettbewerbe, die durch eine der 4 Internationalen Motorsport-Föderationen genehmigt wurden, Pflicht.

Motorwagen: mit eigener Antriebsmaschine ausgestattetes Schienenfahrzeug. Im Unterschied dazu haben Beiwagen (Anhänger) und Steuerwagen keine Antriebsmaschine, zum Beispiel bei Stadtbahnen. S. a. Triebwagen.