Ökonomisches Gesetz

Ökonomisches Gesetz: wesentlicher, notwendiger, innerer, allgemeiner und sich wiederholender kausaler Zusammenhang innerhalb und zwischen den Erscheinungen und Prozessen der «Produktion und des Austausches des materiellen Lebensunterhalts in der menschlichen Gesellschaft» (F. Engels). Ökonomisches Gesetz sind, bestimmt durch die Produktions- und Eigentumsverhältnisse, die Bewegungsformen der Produktivkräfte. Sie existieren objektiv und unabhängig vom Willen der Menschen (wie Naturgesetze); im Unterschied zu Naturgesetzen jedoch setzen sie sich, vielfach miteinander verflochten, komplex im ökonomischen Handeln der Menschen durch. Neben allgemeinen ökonomischen Gesetz, die in allen oder mehreren Produktionsweisen wirken (zum Beispiel Gesetz der Übereinstimmung der Produktionsverhältnisse mit dem Charakter der Produktivkräfte, Wertgesetz), gibt es spezifische ökonomische Gesetze, die nur bestimmten Produktionsweisen eigen sind (Mehrwertgesetz im Kapitalismus, Gesetz der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft im Sozialismus unter anderem). Außerdem gibt es noch ökonomische Gesetze, die nur in bestimmten Entwicklungsphasen einer Produktionsweise wirken (zum Beispiel das Gesetz der Monopolpreisbildung im Imperialismus). Die Produktionsverhältnisse prägen die spezifischen Wirkungsformen der allgemeinen ökonomischen Gesetze in der jeweiligen Produktionsweise. So wirken die Gesetze der Warenproduktion im Kapitalismus weitgehend spontan und anarchisch, während sie im Sozialismus Bestandteil einer planmäßigen1 und proportionalen Entwicklung der gesamten Wirtschaft sind. Die Wirkung der im Sozialismus objektiv existierenden ökonomischen Gesetze verbindet sich mit ihrer bewussten Ausnutzung durch die Arbeiterklasse und alle Werktätigen.