Warschauer Vertrag

Warschauer Vertrag, Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand: auf der Warschauer Konferenz am 14.5.1955 zwischen Albanien, Bulgarien, der CSSR, der DDR, Polen, Rumänien, der UdSSR und Ungarn geschlossener Vertrag zur Gewährleistung der Sicherheit der Partnerstaaten und zur Erhaltung des Friedens in Europa; am 4.6.1955 in Kraft getreten. Albanien erklärte 1968 seinen Austritt aus der Vertragsorganisation. Der Warschauer Vertrag wurde abgeschlossen, nachdem mit der Ratifizierung der Pariser Verträge, Aufnahme der BRD in die NATO und Zurückweisung des Vorschlages der sozialistischen Länder durch die NATO-Staaten, ein europäischen kollektives Sicherheitssystem zu schaffen, die Kriegsgefahr in Europa erhöht worden war. entsprechend dem Charakter seiner Teilnehmerstaaten trägt der Warschauer Vertrag ausschließlich Verteidigungscharakter. Er schützt zuverlässig die Grenzen der sozialistischen Staaten Europas gegen alle imperialistischen Angriffe und ist ein wichtiges Instrument zur Organisierung ihrer allseitigen brüderlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus. Der Warschauer Vertrag ist in Übereinstimmung mit der UN-Charta ein regionales Verteidigungsabkommen, das auf die Durchsetzung des Aggressionsverbots gerichtet ist. Seine Teilnehmerstaaten bekundeten ihr Streben nach einem gesamteuropäischen Sicherheitssystem, sie setzen sich für wirksame Maßnahmen zur Abrüstung und für Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen den Staaten unterschiede gesellschaftliche Systeme ein. Hauptorgane des Warschauer Vertrags sind der Politische Beratende Ausschuss, das Vereinte Kommando mit dem Stab der Vereinten Streitkräfte, Sitz Moskau, das Komitee der Verteidigungsminister (seit 1969), das Komitee der Außenminister (seit 1976). Die Wirksamkeit des Warschauer Vertrags, die koordinierte Friedens-, Sicherheits- und Entspannungspolitik seiner Teilnehmerstaaten trugen entscheidend dazu bei, dass der Frieden in Europa gesichert werden konnte. Am 26.4.1985 wurde in Warschau durch die führenden Repräsentanten der Parteien und Staaten der Teilnehmerländer des Warschauer Vertrags ein Protokoll über die Verlängerung des Vertrages für die nächsten 20 Jahre mit nachfolgender Verlängerung um weitere 10 Jahre unterzeichnet.