Wappen

Wappen: (niederländisch, ursprünglich «Waffen») nach bestimmten Regeln (Heraldik) formiertes Abzeichen einer Person, Familie oder Körperschaft; namentlich in der Feudalgesellschaft von Bedeutung. Zunächst Erkennungszeichen der gepanzerten Ritter als Teil der Bewaffnung, später bleibendes und erbliches Kennzeichen für Familien (Geschlechtswappen) und dann auf deren Besitzstand bezogen (Herrschaftswappen). Auch Vereine, Klöster, Gemeinden und Städte nahmen Wappen an oder erhielten sie vom Landesherren verliehen beziehungsweise bestätigt (Gesellschaftswappen). In neuerer Zeit wurden Wappen auch als Hoheitszeichen von Staaten üblich. Das Wappen hat die Form eines Schildes, dem ursprünglichen Wappenträger, mit Helm und ist in bestimmter Weise ausgeschmückt, wobei sich ein eigener («heraldischer») Stil entwickelte. Kennzeichnendes Merkmal des Wappens ist das Schildbild, dessen Elemente Wappenbild und Wappenfarbe sind. Im Wappenbild sind zu trennen Heroldsbild (das heißt Aufteilung und Musterung der Schildfläche) und gemeine Figuren (stilisierte, dekorative Abbilder wirklicher Dinge, wie Tiere, besonders Adler und Löwe, Blüten, Türme unter anderem). Im redenden Wappen weisen die Figuren auf den Namen des Wappenträgers hin. Häufig sind die Wappen verschiedener Besitztümer zusammengesetzt zu oft sehr komplizierten, vielfach unterteilten Gebilden. Zutaten sind die heraldische Prachtstucke (Schildhalter, Wappenmäntel, Wahlsprüche, Fahnen, Trophäen) sowie die Nebenstücke (Rang- und Würdenzeichen, wie Kronen, Orden unter anderem).