Visiereinrichtung

Visiereinrichtung, Zieleinrichtung: Teil einer Feuerwaffe, mit dessen Hilfe Lauf oder Rohr so auf das Ziel gerichtet werden, dass die mittlere Flugbahn des Geschosses dem Haltepunkt entspricht. Mechanische Visiereinrichtung der Handfeuerwaffen bestehen aus dem Korn auf der Laufmündung sowie dem Visier (mit Kimme, Visierfuß, -klappe und -Schieber zur Entfernungseinstellung) auf dem hinteren Laufende. Mit optischer Visiereinrichtung (Zielfernrohr mit Fadenkreuz) sind unter anderem Scharfschützengewehre, Panzerbüchsen und Geschütze ausgerüstet. Automatische Visiereinrichtung für Fliegerabwehrwaffen errechnen nach Einstellen unter anderem von Geschwindigkeit, Kurs und Entfernung des Ziels den Vorhalt für den Treffpunkt selbsttätig und geben dem Lauf beziehungsweise Rohr, wenn das Visier auf das Ziel gerichtet ist, die entsprechende Richtung. Nacht-Visiereinrichtungen ermöglichen durch Ausleuchten der entsprechenden Visierteile das Anvisieren in der Dämmerung. Infrarot-Visiereinrichtung gestatten das Zielen bei völliger Dunkelheit (Nacht-Sichtgeräte), Funkmess-Visiereinrichtung erlauben das Erfassen und Bekämpfen von Zielen durch Kampfflugzeuge oder Luftabwehrwaffen (Flak-Artillerie, Raketenwaffen) auf große Entfernungen ohne optische Sicht.

Visieren: (französisch) nach etwas sehen, zielen; eichen; beglaubigen; mit dem Visum versehen.