Verantwortlichkeit

Verantwortlichkeit: Das Einstehen müssen für eine Rechtsverletzung. Die rechtliche Regelung der Verantwortlichkeit legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Bürger oder ein Betrieb für die Verletzung bestimmter Pflichten oder auch für Schäden aus dem Betreiben bestimmter Gefahrenquellen, insbesondere von Kraftfahrzeugen (erweiterte Verantwortlichkeit), einzustehen hat und welche Rechtsfolgen ihn als Verantwortlichen treffen. Wird die Verantwortlichkeit als Folge einer schuldhaften Pflichtverletzung wirksam, ist sie zugleich Ausdruck der gesellschaftlichen Kritik an der Rechtsverletzung. Im Zivilrecht bezweckt die Regelung der Verantwortlichkeit auch die Verlagerung der Nachteile, die durch die Verletzung vertraglich übernommener Pflichten entstehen, auf den Partner, der dies zu vertreten hat (vertrag Verantwortlichkeit), bei sonstiger Schadenszufügung auf den Träger der Verantwortung (außervertragliche Verantwortlichkeit). Die vertragliche Verantwortlichkeit umfasst neben Rechtsfolgen, die vom Vorliegen eines Verschuldens des Partners unabhängig sind (zum Beispiel Garantieansprüche wegen Mängeln der Kaufsache), auch den Anspruch auf Schadenersatz, der jedoch bei fehlendem Verschulden entfällt. Die außervertragliche Verantwortlichkeit richtet sich stets auf Schadenersatz. Siehe auch materielle Verantwortlichkeit, strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Verantwortung: objektives soziales Verhältnis, in dem einzelne Menschen oder soziale Gruppen, insbesondere Klassen stehen, wenn ihr Verhalten oder Handeln objektive Interessen größerer sozialer Gruppen (Familie, Klasse, Volk, Menschheit) fördern oder verletzen kann. Verantwortung ist ein Maßstab der Freiheit. Siehe auch Pflicht 1.