Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung

Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung:

1. ärztliche Maßnahme zur Unterbringung insbesondere psychisch Kranker in speziellen stationären Einrichtungen mit Einverständnis des Kranken beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreters, in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen auch gegen deren Willen.

2. Maßnahme im Strafverfahren

a) wenn der Täter zur Zeit der Tat zurechnungsunfähig oder vermindert zurechnungsfähig war;

b) zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Beschuldigten oder Angeklagten.

Unterbringungsvertrag: Vertrag über entgeltliche Unterbringung in Hotels, Pensionen oder Fremdenzimmern. Mangelhafte Unterbringung berechtigt zu Ersatz- oder Preisminderungsanspruch, unter Umständen zum Rücktritt vom Vertrag. Hotels, Erholungsheime unter anderem haften für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen, ausgenommen bei unabwendbarem Ereignis, für Geld und Wertsachen jedoch nur bis zu 1000 M, wenn diese nicht gesondert zur Aufbewahrung übergeben wurden.