Tod

Tod: Zustand bei endgültigem Erliegen der Lebensfunktionen eines Gesamtorganismus. Der Tod ist das Ende eines Prozesses, der als Sterben bezeichnet wird. Das Kennzeichen des Individualtods ist der totale Funktionsausfall des Gehirns (Hirntod). Herz-Kreislauf-Tätigkeit und Atmung können noch vorhanden sein oder künstlich aufrechterhalten werden. Hatten Wiederbelebungsmaßnahmen Erfolg, lag kein Tod vor, sondern ein lebensbedrohlicher Sterbezustand, der früher als klinischer Tod bezeichnet wurde. Nach dem Individualtod überleben die einzelnen Organe entsprechend ihrer Empfindlichkeit gegenüber Sauerstoffmangel verschieden lange und können unter Umständen auf lebende Personen übertragen werden (Transplantation). Der Sterbeprozess endet mit dem Zelltod oder biologischer Tod. Die Feststellung des Tods beruht auf dem Nachweis von Todeszeichen. Unsichere Todeszeichen sind unter anderem Stillstand von Atmung und Kreislauf, Absinken der Körpertemperatur, Erlöschen der Reflexe, die auch beim sogenannten Scheintod, einer hochgradigen Reduzierung der Stoffwechselprozesse zum Beispiel infolge starker Unterkühlung oder bei Schlafmittelvergiftung, auftreten können. Als beweisend für den Todeseintritt beziehungsweise als Zeitpunkt für die Beendigung von Wiederbelebungsmaßnahmen gilt nur das Auftreten von sicheren Todeszeichen (Totenflecke und Totenstarre). Diese fehlen beim Scheintod. Die Totenflecke (Leichenflecke, Livores) entstehen nach Stillstand des Blutkreislaufs infolge Absinkens des Blutes in die tiefliegenden Körperregionen und treten als blauviolette Hautverfärbung in Erscheinung. Die Totenstarre (Leichenstarre, Rigor mortis) beginnt in der Regel 2 Stunden nach dem Tod und ist im Allgemeinen in 7 bis 8 Stunden vollständig ausgebildet. Bei jedem Verstorbenen ist die Todesursache festzustellen. Gelingt dies bei der Leichenschau nicht, muss eine Sektion durchgeführt werden. Die Einteilung der vielfältigen Todesursachen erfolgt nach einer internationalen Klassifikation. Hinsichtlich der Todesart ist zu unterscheiden zwischen natürlichem Tod und nichtnatürlichem oder gewaltsamem Tod (Unfall, Selbsttötung, Tod durch andere Personen).

Todeserklärung: gerichtliche Feststellung des Todes und beziehungsweise oder des Todeszeitpunktes eines Verschollenen (Verschollenheit) nach Ablauf bestimmter Fristen (Verschollenheitsfristen). Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass der Verschollene zu dem im Beschluss festgesetzten Zeitpunkt gestorben ist, und löst Rechtsfolgen des natürlichen Todes aus (zum Beispiel Erbfolge). Mit Rechtskraft der Todeserklärung wird eine bestehende Ehe beendet.