Tiefbau

Tiefbau:

1. Teil des Bauwesens: der die Planung und Ausführung aller Baumaßnahmen für den Erd-, Verkehrs- und Wasserbau sowie die Errichtung von Gründungen und Versorgungsnetzen umfasst.

2. Untertagebau: der Bergbau unter Tage im Unterschied zum Tagebau.

3. Geologie: die in den Schilden von Kontinentalplatten durch Verwitterung und Abtragung sichtbar gewordenen, sonst verdeckten tiefsten Teile alter Tektonogene. Den Tiefbau kennzeichnen hochmetamorphe Schiefer, Gneise und Granitareale.

Tiefbohrung: vertikale Erd- und Gesteinsbohrung in Tiefen von mehr als 1000 m. Tiefbohrungen können auch auf dem Meer niedergebracht werden. Über 5000 m spricht man von übertiefen Bohrungen. Die tiefsten Bohrungen der Erde erreichten über 12000 m (Halbinsel Kola), 8006 m; 9583 m (Oklahoma, USA, 1977). Tiefbohrung dienen zum Feststellen der geologischen Schichtenfolge, zum Aufsuchen von Lagerstätten nutzbarer Gesteine sowie zur Gewinnung gasförmiger oder flüssiger Bodenschätze (Erdgas, Erdöl, Sole, Wasser). Auf gasförmige oder flüssige Bodenschätze fündige Tiefbohrung können als sogenannt Produktionsbohrungen sofort zur Förderung genutzt werden. Beim Vollbohren wird das Gestein im gesamten Bohrlochquerschnitt zerstört, während beim Kernbohren mit einem hohlen Bohrwerkzeug gearbeitet und ein bis zu 8 m langer zylindrischer Kern gewonnen wird. Besondere Bedeutung beim Tiefbohren hat die Spültechnik, das Herausspülen des Bohrkleins. Siehe auch Bohrturm.