Terrasse

Terrasse: 1. allgemein Absatz, Stufe.

2. Architektur: künstlich geebnete, meist durch Beton, Natur- oder Kunststeinplatten befestigte Erderhebung, oft durch Unterkellerung überhöhte Fläche am Erdgeschoß eines Gebäudes; ein ebenes begehbares Dach wird als Dachterrasse bezeichnet.

3. Gartenbau: a) aus dem Gelände herausgehobene, meist allseitig begrenzte ebene Fläche (Sitzplatz);

b) durch den Bau von Stützmauern oder Erdwällen geschaffene, häufig treppenartig wiederholte ebene Fläche, die der Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung des Pflanzenbaus dient.

4. Geomorphologie: Hangstufe mit ebener oder gering geneigter Terrassenfläche und steilem Terrassenhang. Nach der Genese und dem Materialaufbau werden folgende niveaugebundene Formen unterschieden:

a) Flussterrasse oder Talterrasse, die Reste eines ehemaligen, durch Talvertiefung zerschnittenen Talbodens darstellen (Schotterterrasse oder Felsterrasse) und nach der Lage zum Talboden in Hochterrasse, Mittelterrasse, Niederterrasse differenziert werden;

b) Strand- oder Abrasionsterrasse, die aus einer über dem heutigen Meeres- oder Seespiegelliegenden ehemaligen Abrasionsplatte hervorgegangen sind;

c) Seeterrasse, die durch Senkung des Seespiegels entstanden sind. Nichtniveaugebundene Formen sind:

a) gesteinsbedingte Denudationsterrasse.

d) Glazialterrasse, die durch glaziale Exaration entstehen.