Seilbahn

Seilbahn: Verkehrs- oder Fördermittel zum Transport von Personen, Schütt- oder Stückgütern, bei dem Drahtseile als Trag- beziehungsweise Zugmittel verwendet werden. Bei der Seilschwebebahn (Drahtseilbahn) wird das Transportgefäß (Kabine (Kabinenbahn), Sessel, Kübel o. ä.) entweder mit einem Laufwerk auf einem gespannten Seil (Tragorgan) fahrend von einem Zugseil bewegt (Zweiseilbahn), oder es ist an einem gleichzeitig als Trag- und Zugorgan dienenden Seil befestigt (Einseilbahn). Bei der Umlaufseilbahn wird das Zugseil immer in der gleichen Richtung angetrieben; bei der Pendelseilbahn von der Bergstation aus in wechselnder Richtung. Jedes der 2 Fahrzeuge läuft stets auf der gleichen Streckenseite hin und her. Standseilbahn sind meist kurze Bergbahnen zur Überwindung steiler Hänge, bei denen die Fahrzeuge auf Schienen (Doppelgleis oder Einfachgleis mit Ausweichstelle) mit Hilfe eines oder mehrerer Zugseile bewegt werden. Sie arbeiten meist im Pendelbetrieb. Als Seilbahn im weiteren Sinne sind auch Seilkletterbahnen, bei denen die Laufwerke eigenen Antrieb haben und somit das Zugseil entfällt, sowie Schleppseilanlagen anzusehen. Zu letzteren zählen Seiltreidelanlagen zum Fortbewegen von Schiffen in Schleusen und Skilifts, bei denen an einem umlaufenden Zugseil Bügel befestigt sind, an denen man sich festhalten oder in die man sich lehnen kann, wobei die Skier am Boden gleiten.