Schacht

Schacht:

1. Bautechnik: a) vertikaler oder schräger Erdaushub oder Felsausbruch als Zugang zu tieferen Gesteinsschichten, zur Lüftung langer Tunnelstrecken, zur Gewinnung neuer Arbeitsansatzpunkte unter anderem;

b) Verbindung unterirdischer Bauwerke mit der Erdoberfläche, zum Beispiel Einsteigschacht;

c) Öffnung im Baugrund zur Aufnahme und Ansammlung von Wasser, zum Beispiel Brunnenschacht.

2. Bergbau: seiger (senkrecht) oder tonnlägig (schräg) angelegter Grubenbau von im Verhältnis zur Länge kleinem Querschnitt. Ein seigerer Schacht (Richtschacht) steht überwiegend im Nebengestein; der tonnlägige Schacht kann inner- und außerhalb der Lager-Stätte verlaufen. Ein Tagesschacht geht von über Tage aus; ein Blindschacht verbindet mehrere Sohlen unter Tage. Der Hauptschacht wird ständig zum Ein- und Ausfahren der Bergleute, zur Förderung, zum Ein- und Ausziehen der Wetter und zum Abführen der Grubenwässer benutzt. Sein Querschnitt, die Schachtscheibe, ist in verschiedene Abteilungen unterteilt. Ein Nebenschacht dient nur einer der eingangs genannten Aufgaben und wird entsprechend als Seilfahrtschacht, Förderschacht, Wetterschacht, Wasserhaltungsschacht u. ä. bezeichnet. Den obersten Teil eines Schachts nennt man Schachtkopf, den unteren, der im Allgemeinen unterhalb der tiefsten Sohle liegt, Schachtsumpf. Gegen Gebirgsdruck, Steinfall oder Eindringen von Wasser wird der Schacht entweder gleichzeitig mit dem Abteufen oder unmittelbar danach durch Schachtausbau geschützt. Schächte werden ausgebaut in Holz (nur bei recht- oder vieleckigem Querschnitt), in Mauerung oder Beton (in wenig wasserführendem Gebirge) oder in Stahl (in wasserführendem, lockerem Gebirge). besonders im Steinkohlen- und Kalibergbau wendet man als Schachtausbau Tübbings an. Die maximale Schachttiefe liegt zurzeit im Steinsalzbergbau bei etwa 400 m, im Kalisalzbergbau bei etwa 1200 m, im Steinkohlenbergbau bei etwa 1500 m und im Erzbergbau bei etwa 2500 m.

Schachtförderanlage: Einrichtung zur Schachtforderung, zum Transport von Material und Menschen nach und von unter Tage. Die Schachtförderanlage besteht aus der Fördermaschine, der Treibscheibe, der Seiltrommel, dem Drahtseil, den Förderkörben oder -gefäßen und dem Fördergerüst. Die Treibscheibe der Fördermaschine setzt das Drahtseil (Oberseil, auch als Förderseil bezeichnet) in Bewegung, an dessen Ende durch Spurlatten oder Seilführung geleitete Förderkörbe oder -gefäße befestigt sind. Siehe auch Bergbau.

Schachtofen: metallurgischer Ofen zum Schmelzen oder Reduzieren von metallischen Werkstoffen beziehungsweise Erzen. Der meist zylindrische Schacht ist höher als weit. Die Einsatzstoffe werden oben zugeführt, sinken im Schacht nach unten und werden dabei aufgeheizt. Die für die Verbrennung des Kokses in der Beschickung erforderliche Luft (Wind) wird im unteren Schachtteil mittels Düsen (Windformen) zugeführt. Die Schmelzprodukte werden unten dem Schachtofen entnommen. Siehe auch Hochofen, Kupolofen, Niederschachtofen.

Schachtwandverfahren: Verfahren zur Umschließung tiefer Baugruben, wobei in Abständen von 5 bis 8 m biegesteife Stahlbetonschächte abgeteuft werden, zwischen die im Zuge der Schachtarbeiten von oben nach unten Stahlbetonwände zur Verhinderung von Erdabrutschungen eingespannt werden.