Satz

Satz:

1. Grammatik: nach Inhalt und Form in sich geschlossene, relativ selbständige komplexe sprachliche Einheit; Hauptmittel zur sprachliche Formulierung von Äußerungen und zur sprachlichen Kommunikation allgemein. Die Regeln zum Aufbau von Sätzen erforscht die Syntax. Hauptbestandteile des Satz sind Subjekt und Prädikat.

2. Musik: a) in sich geschlossener Teil einer zyklischen Komposition (Suiten-, Sonaten- oder Sinfonieteil);

b) spezielle mehrstimmige musikalische Setzweise (Tonsatz), zum Beispiel homophoner oder polyphoner, Orchester- oder Chorsatz;

c) Periode und deren Teile;

d) Stimm- und Instrumentengruppe, zum Beispiel Bläsersatz.

3. Satz, Schriftsatz: Polygraphie von Hand oder mittels Setzmaschine hergestelltes Teilprodukt als Ergebnis des Aneinanderreihens von Buchstaben, Schriftzeichen, Lettern, Matrizen unter anderem, zur Reproduktion von Texten in allen Druckverfahren. Unterscheidung

a) nach Herstellung in Handsatz und Maschinensatz beziehungsweise Bleisatz, Fotosatz und Schreibsatz;

b) nach Verwendung in Werksatz, Akzidenzsatz, Zeitschriftensatz, Zeitungssatz unter anderem;

c) nach Besonderheit in glatten, Formet Satz, Fremdsprachensatz unter anderem.

4. Sportspiele: in verschiedenen Rückschlagspielen ein Spielabschnitt, der nach einer bestimmten Anzahl gewonnener Ballwechsel (Punkte) beziehungsweise im Tennis gewonnener Spiele (bei g 2 Punkten (Spielen) Vorsprung) beendet ist. Siehe auch Tie break.

Satzanalyse: grammatische Zerlegung eines Satzes, vor allem durch Satzgliedbestimmung und Analyse der Wortstellung.

Satzglied: grammatischer Bestandteil eines Satzes, der eine fest umrissene syntaktische Funktion erfüllt (Subjekt 2, Prädikat).

Satzspiegel: die einer vollen Textseite entsprechende bedruckte Fläche bei Druckprodukten; soll in einem ästhetisch ansprechenden Verhältnis zum Seitenformat stehen.

Satz vom ausgeschlossenen Dritten: Grundsatz der zweiwertigen Aussagenlogik, der besagt, dass eine Aussage einen der beiden Wahrheitswerte «wahr» oder «falsch» haben muss, das heißt keinen anderen haben kann.

Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch: Grundsatz der zweiwertigen Aussagenlogik, der besagt, dass keine Aussage gleichzeitig wahr und falsch sein kann.