Ruder

Ruder:

1. Schifffahrt: blattartiger Körper zum Lenken (Steuern) von Schiffen und Booten, im Allgemeinen am Heck des Schiffes angebracht (Heckruder). Schiffe, die viel manövrieren müssen (zum Beispiel Fährschiffe), erhalten zusätzlich ein der Vorstevenkontur angepasstes Flächen-Bugruder oder ein Bug-Strahlruder mit einer Schiffsschraube, die in einem querschiffs im Bug angebrachten Kanal umläuft und angesaugtes Wasser je nach der gewählten Drehrichtung nach Steuer- oder Backbord drückt. Nach dem Querschnitt unterscheidet man Plattenruder (nur noch auf Binnenschiffen und Booten) und stromlinienförmige Verdrängungsruder, die den Ruderwiderstand verringern; nach der Aufhängung Schweberuder, oben gelagert, und Halbschweberuder, oben und mittig gelagert; nach Lage des Ruderschaftes Balanceruder (Teil der Ruderfläche vor der Drehachse, bewirkt kleinere Kraft zum Ruderlegen) und Halbbalanceruder (stromlinienförmige Leitkörper vor dem Ruder zur Erhöhung der Ruderwirkung). Tiefenruder sind beiderseitig an Bug und Heck von Unterseebooten um eine waagerechte Achse drehbare Ruder, die Änderungen der Tauchtiefe des Bootes ermöglichen.

2. Sport: Gerät zum Fortbewegen von Ruderbooten. Einseitig verwendete Riemen sind 3,75 bis 3,85 m lang und 4,1 bis 4,3 kg schwer, doppelseitig verwendete Skulls 2,92 bis 3,00 m lang und 2,0 bis 2,2 kg schwer.

Ruderanlage: Gesamtheit aller für das Bewegen des Ruders von Schiffen und Booten notwendigen Vorrichtungen. Das Ruder ist an einem Ruderschaft befestigt, der ins Schiffsinnere führt. Auf ihm sitzt bei Booten und Lastkähnen eine Pinne, auf Seeschiffen aber ein Ruderquadrant (Viertelkreissegment), bei Tauchkolben-Ruderanlage ein Querhaupt, bei Drehflügel-Ruderanlage ein Drehflügel, deren Bewegung eine Rudermaschine erfordert, die von der Kommandobrücke aus ferngesteuert wird. Bei Selbststeueranlagen schaltet der Kreiselkompass automatisch die Rudermaschine ein, sobald das Schiff von dem eingestellten Kurs abweicht.

Ruderboot: mit Rudern durch Ruderbewegungen angetriebenes Boot. Ruderboote für sportliche Zwecke werden nach Bauweise und Zweck, Antriebsweise und nach Zahl der Ruderer unterschieden:

a) Rennboote (ohne Maßvorschriften und Beschränkungen; mit Innenkiel): 1) Skullboote (Einer (Skiff), Doppelzweier, Doppelvierer mit (ohne) Steuermann);) Riemenboote (Zweier mit (ohne) Steuermann, Vierer mit (ohne) Steuermann, Achter);

b) Übungsboote sogenannt Gigs: Sportboote mit genauen Maßvorschriften sowie Außenkiel, die in die Arten A, B, C, D und Seegigs (Yoles de mer) unterschieden werden.

Rudersport, Rudern: vorzugsweise auf stehenden Gewässern mit Ruderbooten ausgetragene Geschwindigkeitswettbewerbe über international 2000 m (Männer und Frauen) sowie neuerdings auch Kurzstreckenwettbewerbe über 500 m in verschiedenen Bootsklassen (siehe auch Ruderboot) auf Regattastrecken mit 6 geradlinigen, 12,5 bis 15 m breiten, durch Bojen markierten Bahnen. Für Steuerleute gilt ein Mindestkörpergewicht von 50 kg (Männer) beziehungsweise 45 kg (Frauen). Olymp. Sportart seit 1900, Weltmeisterschaften seit 1962, Europameisterschaften seit 1893.