Radar

Radar, (Kurzwort für radio detection and ranging, englisch, «Funkermittlung und -messung») Funkmesstechnik: Verfahren und Einrichtungen, die mittels gerichteter und reflektierter elektromagnetischer Wellen das Auffinden sowie die Orts-, Entfernungs- beziehungsweise Geschwindigkeitsbestimmung von Objekten ermöglichen. Beim Impulsradar sendet ein Radargerät eine periodische Impulsfolge im Zenti- oder Dezimeterwellenbereich über eine rotierende Richtantenne aus, die oft gleichzeitig als Empfangsantenne für die vom Objekt reflektierten Echos dient. Nach Mischung, Verstärkung und Demodulation steuern die Empfangsimpulse die Helligkeit einer Elektronenstrahlröhre und werden als nachleuchtende Punkte dargestellt. Aus der Impulslaufzeit wird die Entfernung und aus dem Antennenwinkel die Richtung des Objekts ermittelt (Rückstrahlortung). Beim Rundsichtradar werden mittels PPI-Anzeige (PPI = Abkürzung für plan position indication, englisch «Polarkoordinatendarstellung») Objekte zweidimensional (Entfernung und Azimut) oder Geländestrukturen landkartenähnlich dargestellt; bei Festzielunterdrückung werden nur bewegte Objekte abgebildet; die Kombination von Rundsicht- und Höhenmessradar ermöglicht eine dreidimensionale Ortsbestimmung. Der Einsatz erfolgt am Boden (zum Beispiel Hafen-, Flughafen- und Zielverfolgungsradar) und an Bord (zum Beispiel Kollisionsschutzradar) in der See-, Luft- und Raumfahrt, in der Meteorologie (Wetterradar) sowie für militärische Zwecke. Beim Dauerstrichradar mit amplitudenkonstanter und frequenzmodulierter Trägerwelle wird die Frequenzdifferenz zwischen reflektiertem und eingestreutem Sendesignal zur Entfernungsmessung genutzt. Zur Geschwindigkeitsmessung dient das Dopplerradar, bei dem der Dopplereffekt ausgenutzt wird (Anwendung unter anderem im Verkehrsradar). Die Verfahren der passiven Rück-Strahlortung, bei denen sich die Objekte wie passive Reflektoren verhalten, bezeichnet man als Primärradar; dagegen sind beim Sekundärradar die Zielobjekte mit einem aktiven Antwortimpulsgeber ausgerüstet.

Radaufhängung: bei Kraftwagen das in unterschiedlicher Bauart gefertigte Bindeglied zwischen den Rädern und dem Fahrzeugrahmen beziehungsweise der selbsttragenden Karosserie. Siehe auch Achse 3.