Qualität

Qualität: 1. allgemein Güte, (spezifische) Beschaffenheit einer Sache.

2. Philosophie: Qualität und Quantität.

3. Qualität, Erzeugnisqualität. Wirtschaft - Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad seiner Eignung zur Befriedigung eines konkreten gesellschaftlich anerkannten Bedarfs für einen vorgesehenen Verwendungszweck bestimmen. Hohe Qualität eines Erzeugnisses (gemessen am Weltstand) ist Zielstellung der sozialistischen Produktion, ist Intensivierungsfaktor und Kriterium der Effektivität. Die Durchsetzung volkswirtschaftlicher Erfordernisse zur Sicherung einer hohen Qualität wird durch die staatliche Qualitätskontrolle (Gütezeichenerteilung) sowie durch komplexe Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung stimuliert.

Qualitätsfaktor: Strahlenschutz dimensionsloser, von Strahlungsart und -energie abhängiger Faktor Q, der die unterschiedliche biologische Wirkung gleicher Energiedosen D unterschiedlicher Strahlungsarten berücksichtigt. Die für die biologische Strahlenwirkung bestimmende Äquivalentdosis ist H = QD. Die Qualitätsfaktor werden unter Berücksichtigung strahlenbiologischer Erkenntnisse durch Übereinkunft festgelegt; zum Beispiel ist Q = 1 für Röntgenstrahlung, 3 für thermische Neutronen und 20 für schwere Ionen.

Qualitätsstahl: unlegierter oder legierter Stahl, der für eine meist nachfolgende Wärmebehandlung bestimmt ist und nach der chemischen Zusammensetzung bezeichnet wird. Qualitätsstahl ist im Vergleich zu Edelstahl mit geringen Mengen an Phosphor und Schwefel verunreinigt. Siehe auch Massenstahl.

Qualitätsvereinbarung: Vertragsabrede über Gebrauchseigenschaften des Leistungsgegenstandes. Zur Qualitätsvereinbarung in Wirtschaftsverträgen gehören neben den staatlichen Gütevorschriften, die auch ohne Vereinbarung Vertragsinhalt sind, zum Beispiel Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften, Gütezeichen und Qualitätsstufen.