Prädikat

Prädikat: 1. allgemein Beurteilungsergebnis, Zensur, Titel, Rangbezeichnung.

2. Prädikat, Satzaussage: Grammatik Satzglied, das die Tätigkeit oder den Zustand des Subjekts angibt; mit diesem gemeinsam Grundbestand des Satzes, zum Beispiel Du «kommst» zu mir.

3. in der modernen Logik gemeinsamer Oberbegriff für Eigenschaften und Beziehungen. Zu jedem Prädikat gehört eine feste Anzahl von Argumenten oder Leerstellen; die einstelligen Prädikat sind die Eigenschaften, die n-stelligen Prädikat mit n g 2 die Beziehungen zwischen je n Objekten. Die logischen Beziehungen zwischen Prädikaten untersucht die Prädikatenlogik. In der traditionellen Logik heißt der das Merkmal angebende Bestandteil eines Urteils Prädikat; in dem Urteil «Keine Eiche ist ein Nadelbaum» zum Beispiel ist der Begriff Nadelbaum das Prädikat

Prädikatenlogik: Theorie der Prädikate beliebiger Stellenzahl, ihrer Verknüpfung mittels Aussagenverbindungen, ihrer Quantifizierung und des logischen schließens mit Prädikaten. Die Prädikatenlogik der 1. Stufe untersucht nur Prädikate, deren Argumente sich auf Gegenstände beziehen, die Prädikatenlogik höherer Stufen auch Prädikate, deren Argumente sich selbst wieder auf Prädikate beziehen, zum Beispiel Beziehungen zwischen Eigenschaften oder Eigenschaften von Beziehungen. Die Argumente werden im Allgemeinen durch Variable angezeigt, die Individuen- oder Subjekts Variable heißen, wenn sie für Gegenstände stehen. Die Prädikatenlogik ist eine Erweiterung der Aussagenlogik. Die Menge der allgemeingültigen Ausdrücke der Prädikatenlogik der 1. Stufe ist noch axiomatisierbar, aber nicht mehr entscheidbar. Die Menge der allgemeingültigen Ausdrücke der Prädikatenlogik höherer Stufen ist auch nicht mehr axiomatisierbar.

Prädikativum: Grammatik Prädikatsnomen; nominaler Bestandteil, der zusammen mit der Kopula als Prädikat fungiert, zum Beispiel: Er ist «Künstler»; Er ist «aufdringlich».