Preußen

Preußen: ursprünglich Land der Pruzzen; während der feudalen Ostexpansion im 13. Jahrhundert vom Deutschen Ritterorden erobert, wobei die slawische Bevölkerung unterdrückt und vielfach ausgerottet wurde. Der Ordensstaat erlitt 1410 in der Schlacht bei Grunwald eine vernichtende Niederlage durch ein polnisch-russisches litauisches Heer und musste 1466 die polnische Lehnshoheit anerkennen. 1525 wurde das Gebiet weltliches Herzogtum, das 1618 Brandenburg zufiel und 1660 im Frieden von Oliva Souveränität erlangte. 1701 wurde das Herzogtum Brandenburg-Preußen zum Königtum Preußen erhoben. Seit dem 18. Jahrhundert entwickelte sich Preußen zum Militärstaat und Zentrum des reaktionären militaristischen Junkertums mit Durchsetzung der ostelbischen Gutsherrschaft und territorialer Ausdehnung durch den Raub Schlesiens und von Gebieten Polens. Die Niederlage im Krieg gegen Frankreich 1806/07, durch die Preußen mehr als die Hälfte seines Territoriums verlor (Tilsit), ebnete den Weg für bürgerliche Reformen als Voraussetzung für die Teilnahme am Befreiungskrieg 1813/14 an der Seite Russlands. Durch den Wiener Kongress 1814/15 wurden das Rheinland, Westfalen und Teile Sachsens preußisch. Die Entwicklung der industriellen Zentren Oberschlesien und Rheinland zwang zur Lösung herangereifter wirtschaftlicher Probleme (Bildung des Deutschen Zollvereins 1834). Nach der Revolution im März 1848 verbündete sich die preußische Bourgeoisie mit den Junkern. 1871 wurde unter Führung Preußens der deutsche Nationalstaat in Form des Kaiserreiches geschaffen. Nach dem Sturz der Hohenzollerndynastie durch die Novemberrevolution 1918 wurde Preußen Freistaat; nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus durch die Sowjetarmee und die anderen Armeen der Antihitlerkoalition wurde durch das Gesetz des Alliierten Kontrollrats in Deutschland vom 25.2.1947 der Staat Preußen aufgelöst.

Preußischer Bund: 1440 von 53 preußischen Landadligen und 19 Städten gegründeter Bund zur Durchsetzung der ständigen Mitbestimmung gegenüber dem Deutschen Ritterorden; stellte sich 1454 unter polnischem Schutz.

Preußisches Allgemeines Landrecht: preußisches Gesetzbuch von 1794, stark feudalistisch durchsetzt. Es regelte kasuistisch fast alle Rechtsgebiete; seine zivilrechtlichen Regelungen galten im größeren Teil Preußens bis 1900 (Inkrafttreten des BGB).

Preußisch/Österreichisch-Dänischer Krieg: dynastische Krieg Preußens und Österreichs 1864 gegen Dänemark um den Besitz der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Im Frieden von Wien 1864 musste der dänische König die Herzogtümer abtreten. Die Friedensbedingungen ermöglichten Preußen, Österreich zu provozieren und seinen Ausschluss aus dem Deutschen Bund vorzubereiten.

Preußisch-österreichischer Krieg: Krieg 1866 zwischen Preußen (und einigen norddeutschen Staaten) und Österreich (im Bündnis mit Sachsen, Hannover, Bayern, Württemberg, Baden unter anderem) um die Vorherrschaft in Deutschland. Nach der Entscheidungsschlacht bei Königgrätz (3. 7. 1866) musste Österreich der Auflösung des Deutschen Bundes, der Annexion von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main durch Preußen sowie der staatlichen Neugestaltung Deutschlands ohne Österreich zustimmen (Norddeutscher Bund). Der Krieg beendete den preußisch-österreichischen Dualismus.