Musikgeschichte

Musikgeschichte: 1. der Verlauf der objektiven und in ihrer Mannigfaltigkeit gesetzmäßigen Entwicklung musikalischer Lebensäußerungen in ihren Beziehungen zur jeweiligen Gesellschaftsformation als Teil der allgemeinen Geschichte.

2. Musikgeschichte, Musikgeschichtswissenschaft: Hauptgebiet der historischen Musikwissenschaft; erforscht die obengenannten Prozesse. Die ersten musikgeschichtlichen Darlegungen gibt es in alten östlichen Kulturen, in der griechischen Antike und in der Scholastik des Mittelalters; in allmähliche Lösung von kirchlicher Vormundschaft erweiterte sich seit der Renaissance auch der musikgeschichtliche Horizont. Die spezielle Musikgeschichtsschreibung geht auf das 18. Jahrhundert zurück. Nichtmarxistische Musikgeschichtsforschungen führten zwangsläufig, trotz wertvoller Erkenntnisse im Detail, oft zu Einseitigkeiten und Fehldeutungen, weil sie die Musik vom gesellschaftlichen Zusammenhang isolierten. Die marxistisch-leninistische Musikforschung berücksichtigt die gesellschaftliche Verflechtung und Bedingtheit der Musik und vermag dadurch die Wissenschaft mit neuen Erkenntnissen zu bereichern.

Musikphilosophie: a) theoretisch begründete Anschauung vom Verhältnis der Musik zu den allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetzen der Natur, der Gesellschaft und des Denkens;

b) anfechtbare Bezeichnung für Musikästhetik.