Lärm

Lärm: (französisch, zu «Alarm») hörbarer Schall (Einzeltöne, Geräusche, Klänge, Sprache unter anderem), der als belästigend, störend oder unangenehm empfunden wird und zur Beeinträchtigung und Schädigung der Gesundheit führen kann. Nach dem Ort des Auftretens oder seinem Ursprung unterscheidet man unter anderem Industrielärm, Arbeitslärm, Baulärm, Verkehrslärm, Diskolärm und Wohnlärm. Andauernder Lärm führt zu Innenohrschäden (Lärmschwerhörigkeit) und zu weiteren Organstörungen. Zu den wichtigsten Kenngrößen des Lärms gehören seine Frequenz, seine Intensität und seine Dauer. Die Intensität wird im Pegelmaß Dezibel (Zeichen dB) angegeben.

Lärmbekämpfung, Schallschutz: alle Maßnahmen zur Lärmminderung oder -beseitigung an der Quelle der Schallentstehung (zum Beispiel durch geräuscharme Konstruktionen und Technologien wie Schweißen statt Nieten, Getriebezahnräder aus Kunststoff, Verwendung schallschluckender Werkzeuge in der Bauindustrie), auf dem Ausbreitungsweg des Schalls (unter anderem durch Kapselung der Lärmquelle, Trennen des Arbeitsplatzes vom Lärmerzeuger, zum Beispiel durch Schallschutzkabinen und -wände, Vermeiden des Sekundärschalls, unter anderem durch Lagerung auf schalldämmenden Unterlagen) und beim Empfänger (durch individuellen Hörschutz mit Gehörschutzwatte, -stöpseln, -kappen und -helmen).

Lärmschwerhörigkeit: zunehmende, meistens symmetrische Innenohrschädigung durch ständige, vielfach berufsbedingte Schallüberlastung. Die Schadwirkung des Lärms ist an der Zerstörung von Hörsinneszellen (Haarzellen) im Tierexperiment beweisbar und beginnt beim Menschen bei einer Schallintensität von 85 dB. Entwicklung und Ausmaß einer Lärmschwerhörigkeit sind von der Überschreitung der kritischen Intensität (Gesamtschallpegel), der Beschallungsdauer und der sehr unterschiedlicher Lärmempfindlichkeit des Menschen abhängig. Die Lärmschwerhörigkeit wird als entschädigungspflichtige Berufskrankheit anerkannt.