Luftverkehr

Luftverkehr: Teil der zivilen Luftfahrt. Der Luftverkehr umfasst die Beförderung von Personen, Gepäckstücken, Frachtsendungen und Post gegen Entgelt mittels staatlich dafür zugelassener Luftfahrzeuge. Voraussetzungen für den Luftverkehr sind seinen Erfordernissen entsprechende Flughäfen, Flugsicherung, Navigationseinrichtungen zu Lande und zur See sowie fliegendes (Besatzung 1) und Bodenpersonal. Vorteile des Luftverkehr im Vergleich zu den anderen Verkehrszweigen sind seine hohe Beförderungsgeschwindigkeit und die weitgehende Unabhängigkeit der Linienführung von der Gestaltung der Erdoberfläche, die ihn in verkehrsunerschlossenen und bodenverkehrsfeindlichen Gebieten bedeutungsvoll machen. Nachteilig wirken seine noch nicht gänzlich überwundene Abhängigkeit von meteorologischer und klimatischer Bedingungen sowie die hohen Anschaffungskosten der Luftfahrzeuge und die relativ hohen Betriebskosten, die sich im Preis der Beförderung widerspiegeln. Trotz dieser Nachteile hat sich der Luftverkehr insbesondere durch den Einsatz von Airbussen im Kurz- und Mittelstreckenbereich sowie Großraumflugzeugen im Langstreckenbereich zum Massenverkehr entwickelt. Die Bedeutung des Luftverkehrs für den einzelnen und für die Gesellschaft besteht in den erzielbaren Zeiteinsparungen sowie beim Versand von Luftfrachtsendungen im schnellen (direkten) und Verpackungskosten sparenden Transport. Die Einsatzbereiche des Luftverkehrs, nach denen auch die Luftfahrzeuge ausgelegt werden, sind Ultrakurz Streckenflugverkehr (bis 300 km), Kurzstreckenflugverkehr (von 300 bis 1500 km), Mittelstreckenflugverkehr (von 1500 bis 1000 km) und Langstreckenflugverkehr (über 3000 km). Die Luftverkehrsgesellschaften (Linien-, Bedarfsflug-, Luftfrachtgesellschaften) erfüllen ihre Aufgaben auf der Grundlage verbindlicher Beförderungsbedingungen zu den im Flugplan festgelegten (Linienflugverkehr)l oder zu vereinbarten Zeiten (Bedarfsflugverkehr) und geltender Tarife. Die meisten Luftverkehr betreibenden Staaten haben sich in der International Civil Aviation Organization, Abkürzung ICAO, zusammengeschlossen. Die nationalen Regelungen der rechtlichen Angelegenheiten des Luftverkehrs erfolgen durch die Gesetzgebung des jeweiligen Staates. Den Luftverkehr eröffneten Luftschiffe. Obwohl bereits 1910 in Zürich die «Gewerbsmäßige Passagier-Motorluftfahrt» als erste Luftverkehrsorganisation gegründet wurde, begann der Luftverkehr mit Motorflugzeugen (mit umgebauten Militärflugzeugen) erst nach dem 1. Weltkrieg. 1919 wurde das erste zivile Verkehrsflugzeug (Junkers «F 13») konstruiert. Im gleichen Jahr erfolgten auch die Einrichtung einer zivilen Luftpostlinie (Berlin-Weimar) sowie die Gründung der niederländischen KLM als einer der ersten Luftverkehrsgesellschaften der Welt, die 1920 die erste internationale Flugstrecke (Amsterdam London) einrichtete. Die anfangs beflogenen Strecken waren entsprechend der Reichweite der Flugzeuge sehr kurz, der Luftverkehr war sehr wetterabhängig und auf den Tag beschränkt. Um 1928 entstanden durch die Ausrüstung der Flugzeuge mit mehreren Motoren und entsprechenden Anlagen für den Blindflug Voraussetzungen für den planmäßigen Nacht-Luftverkehr. Die weitere Entwicklung des Luftverkehr in den 30er Jahren war gekennzeichnet durch die Entwicklung der ersten Verkehrsflughäfen, die Einführung des Flugfunkverkehrs sowie von Navigations- und Flugsicherungsanlagen für Flughafenbereich und Strecke. Diese erste Etappe der Entwicklung des Luftverkehrs, die bis zur Herstellung erster Luftverkehrsverbindungen zwischen den Erdteilen reichte, beendete der 2. Weltkrieg. 1944 wurden mit der Gründung der ICAO Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Luftverkehrs nach dem 2. Weltkrieg geschaffen.