Luftfahrt

Luftfahrt, Aeronautik: Benutzung des Luftraums durch den Menschen mit Hilfe von Luftfahrzeugen. Nach den Auftriebsarten untergliedert sich die Luftfahrt in Luftschifffahrt (mit Luftfahrzeugen leichter als Luft und statischer Auftrieb) und in Flugtechnik (mit Luftfahrzeugen schwerer als Luft und dynamischer Auftrieb). Luftfahrt ist nur in dem mit Luft erfüllten Raum möglich, der die Erde umgibt; in Höhen über etwa 70 km fehlt der Auftrieb, dort beginnt die Raumfahrt. Hauptträger der Luftfahrt ist das Flugzeug-, mit ihm führt man sowohl die allgemeine Luftfahrt (Geschäfts-, Taxi-, Charterfliegerei, Flugschulung, Sportfliegerei, Arbeitsluftfahrt und Wirtschaftsflug) als auch die Militärluftfahrt und besonders den Luftverkehr durch. 1783 erster Aufstieg eines Heißluftballons (Montgolfière) der Brüder Montgolfier; 1891/96 Gleitflüge O. Lilienthals; 1900 Erstflug eines Luftschiffs (Graf F. von Zeppelin); seit 1903 Motorflüge (Brüder Wright); 1919 und 1928 erste Atlantik Überquerungen durch J. W. Alcock und A. Whitten Brown (W-O) sowie durch H. Köhl, E. G. von Hünefeld, J. Fitzmaurice (O-W); 1929 erster Instrumentenflug; 1937 erste Transpolarflüge (W. P. Tschkalow, M. M. Gromow); 1939 erstes Strahl- und Raketenflugzeug (E. Heinkel); nach 1945 planmäßiger Transatlantik- und Transkontinental Luftverkehr, 1949 Erreichen der Schallgeschwindigkeit (C. Yeager, USA); 1956 Beginn des Strahlluftverkehrs (TU 104); 1968 beziehungsweise 1969 Erstflüge von Überschallverkehrsflugzeugen (TU 144, UdSSR und «Concorde» Frankreich/Großbritannien).

Luftfahrtinformationsdienst, Aeronautical Information Service, Abkürzung AIS: Teil der Flugsicherung; erarbeitet eigene und verteilt oder veröffentlicht eigene und fremde Informationen, Vorschriften und Regeln für die Durchführung des Flugbetriebes, zum Beispiel bei zeitweiligen oder längerfristigen Änderungen des Betriebszustandes von Flughäfen und Funknavigationsanlagen. Bezug wird dabei stets auf Luftfahrthandbücher (Aeronautical Information Publication, Abkürzung AIP) genommen, die grundsätzlichen Angaben über die Luftfahrt des jeweiligen Landes enthalten und zwischen den Staaten ausgetauscht werden.

Luftfahrtkarten, Luftnavigationskarten: thematische Karten, die auf einer vereinfachten topographischen Grundlage Informationen für die Flugsicherung enthalten und der Navigation dienen. Nach den Richtlinien der International Civil Aviation Organization (Abkürzung ICAO) werden Luftfahrtkarten für die terrestrische und technische Navigation unterschieden, deren Beschriftung in englischer Sprache erfolgt.

Luftfahrzeug: nach internationalem Luftrecht jedes Fluggerät, das

a) unter Ausnutzung des statischen Auftriebs in der Luft schwebt (Prinzip «leichter als Luft»), wie Ballon und Luftschiff, oder

b) durch dynamischen Auftrieb in der Luft fliegt (Prinzip «schwerer als Luft»), wie Flugzeug, Fallschirm, Gleiter und Drachen sowie Flugmodelle mit mehr als 5 kg Masse.