Lokomotive

Lokomotive, Kurzwort Lok: fahrbare, schienengebundene Kraftmaschine mit eigener (Dampfmaschine, Druckluftmotor, Verbrennungsmotor) oder fremder Kraftquelle (Elektromotor) zur Zugförderung im Eisenbahnbetrieb. Die Lokomotive besteht aus dem Laufwerk mit mindestens 2 Achsen, dem Stahlrahmen mit Querversteifung, den Pufferbohlen zum Anbringen der Zug- und Stoßvorrichtung, dem Triebwerk (Dampfmaschine, Kolbenmotor, Turbine, Elektromotor), dem Aufbau mit Führerstand und je nach Bauart Kessel, Vorratsbehälter oder Transformator. Bei der Dampflokomotive wird der Heißdampf in einem Kessel durch Verbrennung von Kohle oder Öl erzeugt und zu den Kolben geleitet. Die Kraftübertragung vom Kolben erfolgt durch Treib- und Kuppelstangen zu den Treib- und Kuppelachsen. Der Brennstoff und das zur Dampferzeugung benötigte Wasser werden im Tender mitgeführt. Der Wirkungsgrad der Dampflokomotive ist gering und beträgt bei günstigen Bedingungen etwa 12 %. Sonderbauarten sind unter anderem die Druckluftlokomotive (mit Druckluftmotor angetrieben, ähnlich der Dampfmaschine), die als Grubenlokomotive und in explosionsgefährdeten Betrieben angewendet wird; die feuerlose Lokomotive mit einem Kessel, in dem Dampf, der einer ortsfesten Dampferzeugungsanlage entnommen wird, gespeichert ist; sowie die Dampfturbinenlokomotive, die nur in wenigen Stückzahlen gebaut wurde. Die elektrische Lokomotive (Elektrolokomotive, kurz E-Lok, auch Ellok) bezieht ihre Energie (Gleich- oder Drehstrom bis 3 kV, Wechselstrom bis 25 kV) durch den Fahrdraht oder bei niedriger Spannung durch die Stromschiene (Triebwagen der U-, S-Bahn). Die meistens einzeln angetriebenen Achsen werden in zwei- oder dreiachsigen Drehgestellen zusammengefasst. Die Antriebsmotoren werden im Allgemeinen beim Bremsen als Generatoren geschaltet. Die dabei entstehende elektrische Energie wird entweder in Widerständen in Wärme umgewandelt oder in das Netz zurückgeführt (Stromrückgewinnung mittels Nutzbremse). Die elektrische Speicher- oder Akkumulatoren Lokomotive ist mit einer kräftigen Akkubatterie und einem Elektromotor ausgerüstet, dient Rangierzwecken und wird auch im Bergwerk eingesetzt. Die Diesellokomotive hat als Antrieb 1 oder 2 Dieselmotoren. Ein besonderes Getriebe ist zur Kraftübertragung erforderlich, das die Treibachsen vom Dieselmotor trennt, da dieser nicht unter Belastung anlaufen kann und die Drehrichtung im Allgemeinen nicht umkehrbar ist. Nach der Kraftübertragung werden unterschieden dieselelektrischen, -hydraulischen und -mechanischen Lokomotive. Bei der dieselelektrischen Lokomotive ist an den Dieselmotor ein Generator zur Stromerzeugung gekoppelt. Mit dem Strom werden die Fahrmotoren der Treibachsen gespeist. Die dieselhydraulische Lokomotive hat ein Strömungsgetriebe (hydrodynamisch) oder Ölpumpe und Ölmotor (hydrostatische) und die dieselmechanische Lokomotive ein Zahnradstufengetriebe zur Kraftübertragung. Siehe auch Eisenbahn.