Last

Last: (zu «laden»)

1. Elektrotechnik: Belastung.

2. Metrologie: im Mittelalter vor allem im Bereich der Hanse übliche Maßeinheit für Schiffstragfähigkeit; 1 Danziger Roggenlast entsprach etwa 2000 kg.

3. Schifffahrt: Vorratsraum für Proviant, Tauwerk, Farben, Lampen unter anderem auf Schiffen.

Last, Jef, 2.5.1898-15.2.1972, niederländischer Schriftsteller; schrieb revolutionäre Lyrik («Genossen», 1930) und Prosa (Roman «Liebe in den Portalen», 1932); 1931 Mitherausgeber der Zeitschrift niederländischer revolutionärer Schriftsteller «Links Richten» (Nach links!); stand später unter dem Einfluss chinesischer Philosophie.

Lastannahme: als Grundlage der statischen Berechnung durch Standards festgelegte Belastungskennwerte für Eigenmasse, Verkehrs-, Wind- und Schneelasten von Hochbauten, Brücken unter anderem Lastaufnahmemittel: Element, mit dem die Last unmittelbar an Hebezeuge angeschlagen wird (Anschlägen 1) und das das erforderliche Bindeglied zwischen Tragmittel des Hebezeuges und der Last bildet. Lastannahme werden nach Art ihrer konstruktiven Gestaltung und Wartungsweise unterschieden. Anschlagmittel werden völlig oder teilweise um die Last geschlungen oder in vorhandene Haken, Schäkel oder Ösen, eingehängt. Hierzu gehören insbesondere Anschlagseile, -ketten, -bänder, Gehänge und Traversen. Zangen und Klemmen nehmen die Last reibschlüssig auf. Bei Zangen sind beide Klemmarme beweglich; in Klemmen wirkt dagegen ein Klemmhebel, Exzenter, Keil oder eine Klemmrolle mit einer festen Backe zusammen. Krangabeln verwendet man für Ladeeinheiten (palettierte und gebündelte Güter). Spreader, Lasthaftgeräte und Greifer zählen ebenfalls zu den Lastannahme

Laster: (althochdeutsch lastar, «Schmähung», «Tadel», «Schande») von der herrschenden Moral als unsittlich bezeichnete Verhaltens- oder Denkweise; auch Verhalten, das ein als gesellschaftliche Norm angesehenes Maß wesentlich überschreitet (zum Beispiel Sucht, Habgier).

Lasthaftgerät: Lastaufnahmemittel, bei dem durch magnetische Kräfte in Lastmagneten (Elektrolastmagnet) und pneumatische Kräfte in Vakuum-Lasthaftgerät die Befestigung der Last am Aufnahmegerät selbsttätig beziehungsweise ferngesteuert ohne Anschläger erfolgt.

Lastkahn: durch Schleppen (Schleppkahn) fortbewegtes oder mit der Strömung treibendes Binnenschiff zum Befördern von Lasten.

Lastkraftwagen, Abkürzung LKW, Lkw, neuerdings Güterkraftwagen, Abkürzung GKW, Gkw: Kfz zur Güterbeförderung mit mehr als 11 Nutzmasse. Der Aufbau besteht aus Fahrerhaus und Laderaum (Pritsche, Kasten, Kipper sowie Spezialausführungen für Möbel-, Flüssigkeits-, Kühl-, Viehtransport unter anderem). Der Antrieb erfolgt mittels Otto- (besonders für leichte Lastkraftwagen) oder Dieselmotors. Der Lastkraftwagen wird als Einzelfahrzeug oder mit 1 beziehungsweise 2 Anhängern als Lastzug verwendet.

Lastschalter: Schaltgerät in elektrische Energieversorgungsanlagen, dessen Schaltvermögen zum Ein- und Ausschalten von Strömen bis zum l,25fachen Nennstrom ausreicht und das im Unterschied zum Leistungsschalter Kurzschlussströme nicht abschalten kann. Der Lasttrennschalter hat offene Kontakte, das heißt eine den Schaltzustand deutlich erkennbar machende Trennstelle.