Landschaft

Landschaft: ein Teil der Erdoberfläche, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild und durch das Zusammenwirken von Relief, Klima, Wasser, Boden, Tier- und Pflanzenwelt sowie von menschlicher Betätigung eine charakteristische räumliche Einheit bildet, die unterschiedlich groß sein kann. Der vom Menschen noch weitgehend unbeeinflussten Naturlandschaft steht die durch menschliche Einwirkung in bestimmter Weise veränderte Kulturlandschaft gegenüber. Den Zustand der Landschaft vor Beginn menschlicher Eingriffe bezeichnet man als Urlandschaft. Nach vorherrschenden Merkmalen beziehungsweise Funktionen unterscheidet man zum Beispiel Gebirgs-, Seen-, Wald-, Küsten-, Gletscher-, Vulkan-, Wüsten-, Heide-, Steppen- beziehungsweise Industrielandschaft, Bergbaulandschaft, Ackerlandschaft, Verkehrslandschaft, Stadtlandschaft, Erholungslandschaft, auch Wald-Seenlandschaften. Die Naturlandschaften (Landschaftstypen) auf der Erdoberfläche wurden in ihrer gesetzmäßigen Anordnung vor allem durch die klimatische Großgliederung (Landschaftsgürtel oder physische Zonen), daneben (azonal) durch das Relief, die Exposition und die Entfernung zum Meer bestimmt. Um Landschaften beziehungsweise Landschaftsteile von hohem natürlichen Reiz oder wissenschaftlicher Wert vor nachteiligen menschlichen Einflüssen zu bewahren, werden sie heute vielfach unter besonderen Schutz gestellt (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet).

Landschaften: genossenschaftliche Kreditinstitute des 18. Jahrhundert in Preußen zur Förderung des Großgrundbesitzes. Die Landschaften entwickelten sich später zu Hypothekenbanken mit öffentlich-rechtlichem Charakter.

Landschaftsgestaltung: aus der Territorial- und Landschaftsplanung abgeleitete Maßnahmen zur Schaffung einer geordneten leistungsfähigen Wirtschafts- und Erholungslandschaft sowie zur Behebung beziehungsweise Verminderung durch technische Eingriffe verursachter oder zu erwartender Beeinträchtigungen des Landschaftsgefüges.

Landschaftshaushalt: Wirkungsgefüge von Klima, Wasser- und Bodenverhältnissen in Beziehung zur Pflanzen- und Tierwelt eines bestimmten Abschnittes der Erdoberfläche. Seiner Erforschung dient die Landschaftsökologie durch Analyse sowohl der Substanzen, Prozesse und Raumgefüge der Natur als auch der technischen Maßnahmen und Objekte, mit denen die Natur genutzt und verändert wird.

Landschaftspflege: Maßnahmen zur planmäßigen Erhaltung und Mehrung natürlicher Ressourcen in der Landschaft, in Landschaftsschutzgebieten meist auf der Grundlage von Landschaftspflegeplänen, die von staatlichen Organen beschlossen sind.

Landschaftsschutzgebiet: Landschaftsteil, der wegen natürlicher und kultureller Eigenheiten unter gesetzlichen Schutz steht; ist meist als Erholungs- und Wandergebiet geeignet. Siehe auch Landschaftspflege, Naturschutz, Naturschutzgebiet.