Land

Land: a) als politisches Territorium ein Staat oder Gliedstaat davon, zum Beispiel die Steiermark als Bundesland Österreichs;

b) die feste Erdoberfläche im Gegensatz zum Meer (Festland), untergliedert je nach Lage zum Meer in Binnen- und Küstenland, nach der Höhenlage in Tiefland, Hochland, Flachland, Hügelland, Gebirgsland und Bergland;

c) Ausschnitt aus der festen Erdoberfläche, vielfach typisierend verwendet (Sumpfland, Marschland, Geestland) und ohne scharfe Trennung zum Begriff Landschaft;

d) eine bestimmte Landschaft, zum Beispiel das Land Lebus;

e) bebaubarer Boden (Ackerland);

f) Gegend mit überwiegender Landwirtschaft (früher im Gegensatz zur Stadt oft als rückständig abgewertet);

g) Begriff zur Kennzeichnung der Nutzungsart, zum Beispiel Waldland, Gartenland, Ödland, Siedlungsland.

Landbauzonen: durch bestimmte Kulturpflanzengemeinschaften charakterisierte größere Gebiete.

Landgewinnung: Gewinnung kultivierbarer Bodenflächen

a) an der Küste und in Flussdeltas durch Eindeichung, Entwässerung und Entsalzung (vor allem im Wattenmeer vor der niederländischen Küste, zum Beispiel Zuiderzee, Deltaplan, und vor der Küste der KDVR), durch Aufschüttungen im Meer (unter anderem Baulandgewinnung in Monaco und Japan);

b) im Binnenland aus Seen, Sümpfen, Mooren;

c) aus ehemaligen Bergbau-, Unland- und Ödlandflächen durch Wiederurbarmachung und Rekultivierung;

d) in Trockengebieten (als Neulandgewinnung bezeichnet) durch Bewässerung, Anlage von Schutzwaldstreifen und Anwendung besonderer Anbaumethoden. Seit 1917 wurden in Russland über 70 Millionen ha Neuland gewonnen.

Landgraf: im Mittelalter deutscher Reichsfürst im Range zwischen Graf und Herzog; hatte den Vorsitz im Landfriedensgericht.

Landklima, Kontinentalklima, Binnenklima: vom Festland beeinflusstes Klima mit relativ heißen Sommern und kalten Wintern; große jährliche und tägliche Temperaturschwankungen; siehe auch Seeklima.

Landmaschinen: Gesamtheit der speziell in den Produktionszweigen der Landwirtschaft eingesetzten technischen Arbeitsmittel (Geräte, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Aggregate) zur Mechanisierung und Automatisierung der Tier- und Pflanzenproduktion. Die Zuordnung verschiedenartiger, in ihren Leistungen aufeinander abgestimmter Landmaschinen zu Maschinensystemen ermöglicht die durchgängige Mechanisierung vollständiger Produktionsprozesse.

Landrecht: im Mittelalter in einem einzelnen deutschen Land allgemein geltendes Recht im Unterschied einerseits zu den Ortsrechten und den Sonderrechten für einzelne Klassen und Schichten, zum Beispiel Lehn-, Dienst-, Hofrecht, andererseits zum grundsätzlich für das ganze Reich geltenden gemeinen Recht; später Bezeichnung der zusammengefassten Gesetzgebung eines Einzelstaates unter Aufhebung des gemeinen Rechts, zum Beispiel Preußisches Allgemeines Landrecht.