Kostenrechnung

Kostenrechnung: Sachgebiet der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik zur Erfassung, Aufbereitung, Kontrolle und Analyse der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern. In der Kostenartenrechnung (1. Stufe der Kostenrechnung) werden die Kosten nach der Art ihrer Entstehung im Reproduktionsprozess erfasst, sachlich und zeitlich abgegrenzt und nach ihrer Stellung im Wertbildungsprozess gruppiert. In der Kostenstellenrechnung (2. Stufe der Kostenrechnung) werden die Kosten nach dem Ort (Kostenstelle) ihrer Entstehung und Verursachung erfasst und zugerechnet, den von den Kollektiven in den Kostenstellen erbrachten Leistungen sowie vorgegebenen Normativen gegenübergestellt, Abweichungen nachgewiesen und analysiert sowie unter bestimmten Bedingungen das Ergebnis der Kostenstelle ermittelt. Zugleich sind für indirekte Zurechnung von Kosten auf Kostenträger Zuschlagsbasen und -sätze auszuweisen. In der Kostenträgerrechnung (3. Stufe der Kostenrechnung) werden die Kosten den hergestellten Erzeugnissen und Leistungen (Kostenträger 1) zugerechnet, durch Gegenüberstellung von Selbstkosten und Erlösen das Ergebnis nach Kostenträgern ermittelt und die Einhaltung kostenträgerbezogener Vorgaben und Normative kontrolliert. Die Kostenrechnung ist ein wichtiges Leitungsinstrument zur sozialistischen Rationalisierung des Reproduktionsprozesses und zur Durchsetzung des sozialistischen Sparsamkeitsregimes. Ihre Informationen werden vor allem genutzt, um zielgerichtet das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit zu verbessern, Reserven zur Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion zu erschließen, die Kosten insbesondere durch Rationalisierungsmaßnahmen planmäßig zu senken, die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung durchzusetzen sowie Unterlagen für die Planung und Preisbildung zu schaffen.

Kostensatz: 1. Quotient aus den betrieblichen Kosten und der zu Preisen bewerteten betrieblichen Leistung (in Industrie und Bauwesen Warenproduktion zu Betriebspreisen; im Handel Handelserlöse; in der Landwirtschaft Bruttoumsatz). Der Kostensatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Effektivität der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes.

2. normierte Aufwandsgröße in Mark je Leistungseinheit beziehungsweise Maßnahme, die der Finanzierung sozialer und kultureller Einrichtungen zugrunde gelegt wird.