Konverter

Konverter: 1. Datenverarbeitung: Gerät zur Informationsübertragung von einem Datenträger auf einen anderen mit eventueller Änderung der logischen oder physischen Form, zum Beispiel beim Konvertieren von Loch auf Magnetband.

2. Fernsehtechnik: a) Konverter, Umsetzer, Frequenzumsetzer, Mischer, elektronische Schaltung, die ein Signal durch Mischung mit einer Oszillatorfrequenz in einen anderen Frequenzbereich umsetzt;

b) Konverter, Normenumsetzer. elektronische Schaltung, die den Empfang von (Färb-) Fernsehsendungen unterschiedlicher (Färb-) Fernsehnormen ermöglicht.

3. Konverter, Brennweitenkonverter - Fototechnik: optisches Zusatzteil für einäugige Spiegelreflexkameras zum Verlängern der Objektivbrennweite. Konverter werden im Allgemeinen zwischen Kamera und Objektiv eingesetzt.

4. Hüttenwesen: feuerfest ausgemauerter oder -gestampfter Stahlbehälter zur oxydierenden Behandlung von Metallschmelzen, zum Beispiel Bessemer-Konverter (Bessemerverfahren), Thomas-Konverter (1 Thomasverfahren), Sauerstoffaufglas-Konverter (Windfrischverfahren). Er wird in geneigter Stellung (Füllstellung) mit flüssigem Metall (zum Beispiel Roheisen) gefüllt. Nach dem Aufrichten des Konverter (Blasstellung) durchströmt der durch die Öffnungen im Boden austretende Wind die Schmelze beziehungsweise wird technisch reiner Sauerstoff auf die Schmelze geblasen. Dabei laufen verschiedene Oxydationsreaktionen ab, durch die das flüssige Roheisen zu Stahl wird. Die Konverter arbeiten mit kaltem Wind beziehungsweise technisch reinem Sauerstoff ohne zusätzliche Beheizung. Die Oxydationsreaktionen entwickeln die notwendige Prozesswärme und verhindern ein Erstarren der Schmelze.

5. Textiltechnik: Maschine zum Verarbeiten eines Elementarfadenkabels zu Faserband.

Konvertierbarkeit, Konvertibilität: Umtauschbarkeit, Wechselbarkeit, Eintauschbarkeit von Banknoten und Papiergeldzeichen in Barrengold (Gold-Konvertierbarkeit) oder von Währungen einzelner Länder untereinander (Devisen-Konvertierbarkeit) mit der Möglichkeit, frei oder in bestimmtem Rahmen darüber zu verfügen. Konvertierbarkeit kann auch auf Wertpapiere, Wechsel und Anweisungen ausgedehnt werden (Kapital-Konvertierbarkeit).

In der Praxis internationaler Finanzbeziehungen tritt die Konvertierbarkeit in graduellen Abstufungen in Erscheinung. Bei freier Konvertierbarkeit unterliegt der Zahlungsverkehr mit dem Ausland keinen staatlichen Beschränkungen (sogenannt harte Währungen, konvertierbare Devisen); bei beschränkter Konvertierbarkeit ist die Umtauschbarkeit nur für bestimmte Länder (zum Beispiel einer Währungszone) möglich, bei Teil-Konvertierbarkeit besteht Konvertierbarkeit nur für einen bestimmten Personenkreis (Devisen aus-oder-inländer; hier spricht man auch von Ausländer-Konvertierbarkeit) sowie für bestimmte Zahlungskategorien, wie kommerzielle, nichtkommerzielle oder reine Finanztransaktionen. In der sozialistischen ökonomischen Integration wird die Konvertierbarkeit planmäßig auf der Grundlage des Außenhandels- und Valutamonopols gelenkt, wobei das multilaterale Clearing Konvertierbarkeit im Rahmen des Abkommens im kommerziellen Bereich ermöglicht. Die Konvertierbarkeit im Touristen- und Dienstleistungsbereich wird durch spezielle zwischenstaatliche Abkommen der sozialistischen Länder hinsichtlich der Umtausch- und Umrechnungssätze geregelt.

Konvertierung:

1. Chemie: chemisch-technischer Prozess, bei dem Kohlenmonoxid katalytisch mit Wasserdampf zu Wasserstoff und Kohlendioxid umgesetzt wird, ursprünglich bei 3 MPa und 350°C, neuerdings auch als Tieftemperatur-Konvertierung bei 3 MPa und 250°C betrieben. Die Konvertierung ist wichtig für die Herstellung verschiedener Synthesegase.

4. Konvertierung, Konversion: Recht Umdeutung eines unzulässigen Vertragsinhaltes auf einen zulässigen oder Umwandlung (Änderung, Neugestaltung) von Pflichten, Schulden, Zinsen, Anleihen (mit meist anderen Zins- und Tilgungsbedingungen) unter anderem