Indemnität

Indemnität: (lateinisch, «Straflosigkeit») 1. Befreiung von der Verantwortlichkeit, Entlastung.

2. nachträgliche Billigung vollmachtüberschreitender Regierungsmaßnahmen durch das bürgerliche Parlament (meist bei Etats-Überschreitungen).

3. Grundsatz, nach dem Abgeordnete für ihre Stimmabgabe oder Äußerungen in Ausübung ihres Mandats weder strafrechtlich noch disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

Independenten: seit etwa 1600 in England von Freibauern, mittleren Schichten der Bourgeoisie sowie kleinen und mittleren Landadligen gebildeter linker Flügel der Puritaner. Die Independenten forderten die Unabhängigkeit der Glaubensgemeinde (Congregation) von Staat, Priesterhierarchie und anderen Gemeinden, deshalb auch Kongregationalisten genannt. In der bürgerlichen Revolution bildeten die Independenten unter Führung O. Cromwells den Kern des reorganisierten Parlamentsheeres und waren anfänglich das Sammelbecken aller konsequent revolutionären Kräfte. Sie entfernten 1648 die großbürgerlichen und adligen Presbyterianer aus dem Parlament und erklärten England zur Republik. Danach führten unterschiedliche Klasseninteressen zu ihrer Spaltung. Während das Offizierskorps (verächtlich «Granden» genannt) als Vertreter der Manufaktur- und Handelsbourgeoisie sowie des neuen Adels (Gentry) an der Stabilisierung der erzielten Ergebnisse interessiert war, versuchten die kleinbürgerlich-demokratische Massen (Levellers), die Revolution weiterzutreiben. Sie wurden unterdrückt, und die «Granden» unterstützten 1660 die Restauration der Königsdynastie Stuart.