Immunbiologie

Immunbiologie, Immunologie (dat. + griechisch): Lehre von den (spezifischen) Antigen-Antikörper-Reaktionen höherer Organismen zur Erkennung und Abwehr körperfremder (schädigender) Strukturen (Immunreaktion); Teilgebiete der Immunbiologie sind zum Beispiel die Serologie, die Transplantationsimmunbiologie, die Infektionsimmunbiologie und die Tumorimmunbiologie. Siehe auch Immunität, Immuntoleranz.

Immunität: 1. Medizin: Unempfindlichkeit des Organismus gegen eingedrungene Krankheitserreger und beziehungsweise oder deren Gifte; Fähigkeit zur Erkennung und Zerstörung körperfremder Strukturen, aber auch unbrauchbarer gealterter, geschädigter oder entarteter körpereigener Zellen (Schutz- und Reinigungsfunktion). Die Immunität gewährleistet die Erhaltung der ererbten körpereigenen, individuellen Strukturen. Natürliche unspezifische Immunität ist eine angeborene Resistenz gegen Krankheitserreger, beruhend auf inneren Schutzvorrichtungen des Organismus; erworbene spezifische Immunität entsteht nach Auseinandersetzung mit einem bestimmten Krankheitserreger durch Überstehen einer Infektionskrankheit oder durch aktive künstliche Immunisierung mit abgeschwächten Krankheitserregern (Schutzimpfung) und ist an die aktive Bildung von spezifischen Abwehrstoffen (Antikörper) und Abwehrzellen (sensibilisierte immunkompetente Zellen) gebunden. Bei der passiven künstlichen Immunisierung bewirkt die Zufuhr antikörperhaltigen Serums (Immunserum) eine rasch einsetzende, kurzzeitige Immunität

2. mittelalterliches Recht: Ausnahmestellung der mit königlichen Privilegien ausgestatteten geistlichen und weltlichen Grundherrschaften; wurde von den erstarkenden Feudalgewalten vielfach erzwungen; Immunitätsprivilegiert verboten den königlichen Beauftragten (Grafen), das Immunitätsgebiet zu betreten, und befreiten dieses von öffentlichen Abgaben; sie entbanden jedoch nicht von verschiedenen Pflichten, wie Beherbergung des Königs und seines Gefolges, Heerbann, Wachdienst, Burgen-, Brücken- und Straßenbau sowie Jahresgeschenken an den König. Seit dem 10. Jahrhundert wurde die Immunität der Grafschaft völlig gleichgestellt.

Immunprophylaxe: gezielte Einflussnahme auf das Immunsystem zur Verhütung von

a) Infektionskrankheiten durch aktive und passive Immunisierung (Schutzimpfung) und

b) Rhesus-Faktor-Unverträglichkeit des Neugeborenen durch Unterdrückung der Sensibilisierung (Immunzellprägung, Antikörperbildung) gegen den Rhesus-Faktor bei der Mutter mittels Zufuhr des Rhesus-Antikörpers als Anti-D-Immunglobulin (Anti-D-I).

Immunreaktion: Antigen-Antikörper-Reaktion; lebenswichtige spezifische Abwehrreaktion höherer Organismen gegen eingedrungene körperfremde Substanzen (Antigene) durch Bildung von Antikörpern (Immunglobuline) beziehungsweise Vermehrung spezifisch reaktionsfähiger Zellen des lymphatischen Systems (Immunzellen). Die Immunabwehr ist bei Immundefekten, Allergien und Autoaggressionskrankheiten gestört. Siehe auch Transplantationsimmunologie.

Immunsuppression: unspezifische Unterdrückung der Immunabwehr durch Arzneimittel (Immunsuppressiva), ionisierende Strahlen unter anderem Siehe auch Immunreaktion, Immuntoleranz.

Immuntoleranz: streng spezifische Duldung bestimmter körperfremder Strukturen (Antigene) durch das Immunsystem mit Ausbleiben der Immunreaktion; auslösbar durch Zufuhr sehr großer oder sehr geringer Antigenmengen, begünstigt zum Beispiel durch Immunsuppression. Siehe auch Transplantationsimmunologie.