Holographie

Holographie: optisches Verfahren zur Speicherung und Wiedergabe von kohärenten Wellenfeldern; 1948 von D. Gabor angegeben, aber erst 1962 nach der Erfindung des Lasers von anderen entscheidend weiterentwickelt. Das am Objekt reflektierte Licht (Signalwelle) wird mit einem dazu kohärenten Lichtbündel (Referenzwelle) zur Interferenz gebracht. Im Interferenzbild, das als sogenanntes Hologramm in einer Fotoschicht aufgezeichnet wird, sind die Informationen über das Objekt, also über den Amplitudenbetrag und die Phase der Signalwelle, verschlüsselt enthalten. Wegen der notwendigen Kohärenz ist zur Beleuchtung Laserlicht erforderlich. Die Beugung einer Rekonstruktionswelle, die in Richtung der ursprünglich Referenzwelle auf das Hologramm trifft, ergibt ein reelles und ein virtuelles räumliches Bild des Objektes. Für ein einfaches Objekt kann auch ein synthetisches Hologramm berechnet und digitalisiert aufgezeichnet werden. Die Holographie wird unter anderem in der Mess- und Speichertechnik und bei der optischen Zeichen- beziehungsweise Objekterkennung angewendet.

Holographie ist auch mit nichtoptischen Wellen (Mikrowellen, Ultraschall) möglich.

Holographisch: ganz, in vollem Umfang eigenhändig geschrieben, zum Beispiel Testament.