Grundbau

Grundbau: Teilgebiet der Bautechnik und -Wissenschaft; befasst sich mit dem Baugrund, der Theorie, Konstruktion und Ausführung der Gründungen unter anderem Grundbauwerke.

Grundablass: Stollen- oder Rohrdurchführung mit Grobrechen und Abschlussvorrichtung bei Sperrdämmen oder Talsperren zur Beckenentleerung, für die Revision des tiefsten Talsperren Fußes, für Schlammabfuhr und Ablass bei Gefahr.

Grundanstrichstoff: luft- oder ofentrocknender Anstrichstoff, der als erste Schicht eines Anstrichsystems unmittelbar auf das Grundmaterial aufgetragen wird (Grundierung). Der Grundanstrichstoff dient der Haftvermittlung und (auf Metallen) dem aktiven Korrosionsschutz; bei einem aus 2 Komponenten bestehenden Anstrichsystem ist er stark pigmentiert, um die Farbe des Grundmaterials abzudecken.

Grundbesitz: im rechtlichen Sinne die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Grund und Boden, über ein Grundstück, einschließlich der mit Ihm fest verbundenen Gegenstände. Siehe auch Grundeigentum.

Grundbruch: Bruch des Baugrundes infolge statischer Auflast und zu geringer Scherfestigkeit des Lockergesteines. Grundbruch bewirkt Senkung, Schiefstellung oder waagerechte Verschiebung der Fundamente und Aufwölbung des unbelasteten Geländes. Der hydraulische Grundbruch bei Grund- oder Wasserbauwerken tritt plötzlich bei Erreichen der kritischen Druckhöhe ein; der Erosionsgrundbruch nach längerer Ausspülung. Grundbruchsicherheit kann durch größere Gründungsbreite und -tiefe oder Baugrundverbesserung erreicht werden.

Grundfläche: ausgezeichnete ebene Begrenzungsfläche eines Körpers; zum Beispiel von Kegel, Prisma, Zylinder.

Grundgebirge: Geologie vielfach durch jüngere Schichten (Deckgebirge) verhüllte, granitisierte und metamorphe Gesteinskomplexe der Orogene. Das Grundgebirge ist in den alten Schilden, zum Beispiel Baltisches und Kanadisches Schild, heute an vielen Stellen freigelegt. Das Deckgebirge lagert ungleichförmig oder diskordant auf dem Grundgebirge.