Grubenbau

Grubenbau: jeder vom Bergmann unter Tage im anstehenden Gebirge geschaffene oder im Versatz ausgesparte Hohlraum.

Grubenausbau: Bezeichnung für alle Einrichtungen, die in Grubenbaue oder das umgebende Gestein eingebracht werden, um die Grubenbaue offenzuhalten, sie gegen die Auswirkungen des Gebirgsdrucks und gegen Eindringen von Wasser zu sichern sowie Steinfall zu verhindern. Die Art des Grubenausbaus hängt ab von Art, Form, Größe, Aufgabe und beabsichtigter Standdauer des auszubauenden Raumes und seiner Lage im Grubengebäude, von der Beanspruchung durch Gebirgsdruck, der Standfestigkeit des Gebirges und von der Möglichkeit, den Grubenausbau einzubringen. Grubenausbau ist besonders in mehr oder weniger lockerem oder rolligem Gestein nötig. In standfestem Gebirge sind nur Maßnahmen zum Schutz gegen Steinfall erforderlich. Oft sichert man die Grubenbaue und die Bergleute behelfsmäßig durch einen vorläufigen Grubenausbau, ehe man später den endgültigen Stein bringt. Strecken sichert man vor allem durch offenen Grubenausbau, das heißt nur an der Firste und an den Stößen, seltener auch an der Sohle. Schächte erhalten geschlossenen Grubenausbau Als Ausbaumaterial verwendet man Holz, Stahl, Leichtmetall, Mauerwerk, Beton, auch Kombinationen dieser Ausbaustoffe. Holzausbau überwiegt in Grubenbauen mit kurzer Standdauer und starker Senkung, Stahlausbau in Grubenbauen mit langer Lebensdauer bei gleichmäßigem Gebirgsdruck. In Schächten mit stark wasserführendem Gebirge ist Grubenausbau mit Tübbings nötig. Für große Grubenbaue mit langer Standdauer wählt man Grubenausbau in Mauerwerk oder Beton. Wichtige Ausbauelemente für Abbauräume und -strecken sind einfacher Stempel, Türstock und Verzug. Für länger offenzuhaltende Strecken wählt man den formveränderungsfähigen (nachgiebigen) Stahl- oder Gelenkbogen-Grubenausbau. Heute verwendet man im Strebbau auf Steinkohle oder Kupferschiefer zum Teil den hydraulischen Grubenausbau, das heißt den Grubenausbau der Strebe mit hydraulischen Einzelstempeln oder auch mit Ausbaugespannen (Systeme hydraulischer Einzelstempel), die einen gegebenenfalls ferngesteuerten Grubenausbau bei gleichzeitiger mechanischen Gewinnung und Förderung (den mannlosen Streb) ermöglichen.

Grubenbrand: Schwelen oder Brennen von Grubenholz, Gummigurtförderband, untertägigen Grubenräumen (Werkstätten, Hochspannungsstationen), Kohle oder sulfidschwefel- und kohlenstoffhaltigem Gestein in Grubenbauen. Hauptursachen der Grabenbrände sind Selbstentzündung des Gesteins, schadhafte elektrische Leitungen, Reibungswärme in Maschinen, Kohlenstaub- oder Schlagwetterexplosionen, leichtfertiger Umgang mit offenem Feuer. Man unterscheidet offene (von Flammenerscheinungen begleitet) und verdeckte Brände, zum Beispiel Flözbrände, bei denen Lagerstättenteile schwelen oder glimmen. Eine besondere Gefahr bildet bei einem Grubenbrand das Auftreten von Brandgasen, besonders von Kohlenmonoxid. Bei offenen Bränden bekämpft man den Brandherd direkt mit Wasser, Feuerlöschgeräten, Schaum oder durch Ersticken mit Gesteinsstaub. Bei verdeckten Bränden hilft meist nur das Abdämmen, das heißt das Absperren des Grubenbaues, in dem das Feuer herrscht, durch einen Branddamm. Vorbeugende Brandbekämpfung erfolgt durch geeignete Abbauverfahren und Zerstäuben feuerhemmender Mittel an feuerbedrohten Stellen.

Grubenfeld: zu einem Bergwerk gehörender Teil einer Lagerstätte; wird in Baufelder unterteilt.

Grubengebäude: Gesamtheit der zu einem Bergwerk gehörenden untertägigen Grubenbaue.

Grubenkrankheit, Hakenwurmkrankheit, Ankylostomiasis: Wurmkrankheit der Bergleute und Tunnelarbeiter mit weiter Verbreitung in den Subtropen und Tropen; Kennzeichen der Erkrankung sind Magen-Darm-Beschwerden, Anämie unter anderem.

Grubenottern, Crotalidae: Schlangenfamilie mit durchbohrten, umlegbaren Giftzähnen und einem paarigen, grubenförmigen Wärmesinnesorgan zwischen Augen und Nasenöffnung; Gift meist hämolytisch, oft aber auch mit starker neurotoxische Komponente; Hauptverbreitung in Südostasien und Amerika. Größte Art ist der bis 3,75 m lange Buschmeister (Lachesis mutus) Mittel- und Südamerikas; siehe auch Halysschlange, Klapperschlangen.

Grubenriss: graphische lagerichtige Darstellung eines Bergwerks. Der Grubenriss wird vom Markscheider geführt und enthält die Situation über Tage sowie die Grubenbaue unter Tage zusammen mit für die Planung, Projektierung und den Betrieb wichtigen Informationen. Wegen der Einteilung der Grabe in mehrere Sohlen verschiedener Tiefenlage und wegen der unterschiedlichen Neigung der Lagestätte können die Grubenverhältnisse nur in der Vielzahl verschiedener Risse dargestellt werden. Raumbilder geben anschauliche Gesamtdarstellungen; Entfernungen und Flächengrößen können aber nur aus Projektionen auf ausgewählte Ebenen entnommen werden. Diese Ebene liegt beim Seigerriss senkrecht, beim Grundriss horizontal, beim Flachriss geneigt mit dem durchschnittlichen Fallen der Lagerstätte. Im Abbaugrundriss werden bei wenig geneigten Lagerstätten alle Grubenbaue, auch verschiedener Sohlen, gemeinsam auf einer horizontalen Projektionsebene dargestellt, besonders wenn mehrere Lagerstättenteile übereinander liegen. Im Wetterriss werden alle Grubenbaue und die darin angeordneten Einrichtungen zur Wetterführung meist isometrisch dargestellt. Der Grubenriss ist Bestandteil des bergmännischen Risswerks.