Gleichrichter
Gleichrichter: elektrisches Gerät oder (G.-)Schaltung zum Umformen von Wechsel- oder Drehstrom in Gleichstrom, im engeren Sinne das Gleichrichterventil (Ventil), das den Strom praktisch nur in einer Richtung hindurchlässt. Unterschieden weiden
a) elektrolytischer Gleichrichter;
b) Halbleiter-Gleichrichter (Trocken-Gleichrichter, Sperrschicht-Gleichrichter) mit Selen- oder Kupfer(I)-oxid-Platten einschließlich der heute besonders wichtigen Germanium- beziehungsweise Siliziumdiode sowie dem steuerbaren Silizium-Gleichrichter (Thyristor);
c) Glühkathoden-Gleichrichter (Hochvakuum-Gleichrichter) für hohe Spannungen;
d) Gasentladungsgleichrichter wie Quecksilberdampf-Gleichrichter, Ignitron;
e) Kontakt-Gleichrichter (mechanischer Gleichrichter), zum Beispiel Nadel-Gleichrichter;
f) Maschinenumformer aus Drehstrommotor und Gleichstromgenerator (Leonardsätze).
Gleichrichterröhre: Elektronenröhre (Diode) zum Gleichrichten von Wechselspannungen oder -strömen in elektrischen Geräten und Anlagen. In der Leistungselektronik bezeichnet man Hochspannungsgleichrichterröhre als Ventilröhre oder Glühventil; zur Gleichrichtung hoher Ströme verwendet man Quecksilberdampf-Gleichrichterröhre. Die Gleichrichterröhre wird abgelöst durch die Halbleiterdiode und den Thyristor.
Gleichrichterschaltung: elektrische Schaltung mit (Gleichrichter-) Dioden, Transformatoren und Glättungselementen (Kondensatoren, Drosseln) zur Umformung von Dreh- oder Wechselstrom in Gleichstrom. Siehe auch Gleichrichter.