Glühen
Glühen: Sammelbegriff für thermische Verfahren der Wärmebehandlung von insbesondere metallischen Werkstücken, gekennzeichnet durch Erwärmen auf bestimmte (Glüh-)Temperatur, Halten auf dieser Temperatur und in der Regel langsames Abkühlen; dient zur Verminderung von Spannungen (Spannungsarmglühen), zur Erzielung gleichmäßigerer Gefügeausbildungen und zum Einstellen bestimmter mechanischer Eigenschaften (zum Beispiel Diffusions-, Normal Glühen), zur Verbesserung der Spanbarkeit und beziehungsweise oder Kaltumformbarkeit (zum Beispiel Weich-, Grobkorn-, Rekristallisationsglühen). Beim Lösungsglühen, einem Teilprozess des Aushärtens, wird im Gegensatz zu den vorher genannten Verfahren beschleunigt abgekühlt, um Ausscheidungen während der Abkühlphase zu unterdrücken. Zur Vermeidung von Verzunderung oder Abkohlung des Glühgutes ist das Glühen in entsprechend Atmosphäre durchzuführen (Vakuumglühen, Schutzgasglühen, Blankglühen).
Glühfaden: Leuchtdraht der Glühlampe, der durch Joulesche Wärme zum Glühen gebracht wird; heute ausschließlich ein durch Ziehen mit Hartmetallen und Diamanten hergestellter Wolframdraht, der als Einfach- oder Doppelwendel in die Glühlampe eingebaut wird.
Glühkerze: elektrisch beheizter Wendeldraht zum Vorwärmen des Verbrennungsraumes beim Anlassen eines Dieselmotors.
Glühkopfmotor: Zweitaktdieselmotor, bei dem die Initialzündung durch Aufspritzen des Kraftstoffes auf eine heiße Stelle des Brennraumes (Glühkopf) erfolgt. Zur Inbetriebnahme ist ein Anheizen des Glühkopfes von außen notwendig.
Glühlampe: elektrische Lichtquelle; besteht aus einem evakuierten oder mit indifferentem Gas (Stickstoff, Argon) gefüllten Glaskolben, der den Glühfaden vor Oxydation schützt. Unterschieden werden normalen Beleuchtungszwecken dienende Allgebrauchslampen und vielfältige Spezialglühlampe. Allgebrauchslampen werden in verschiedene Hauptreihen eingeordnet; die Hauptreihe >100 V Nennspannung umfasst Glühlampe mit 110, 127, 225, 235 und 240 V mit einer Nennleistungsaufnahme von 25 bis 1000W; sie sind vorzugsweise für den Einsatz in Haushalten bestimmt.
Glühwein: alkoholisches Heißgetränk aus Rotwein, Zucker, Zitrone, Gewürzen. Bei Kardinal wird Orangebitter an Stelle von Zitronen verwendet, bei Seehund Weißwein statt Rotwein.