Gesellschaftstanz

Gesellschaftstanz: Sammelbezeichnung für die Tänze des Adels und des Bürgertums, die von professionellen Tanzlehrern meist aus folkloristischen Formen abgeleitet und standardisiert wurden; sie dienten ausschließlich der Geselligkeit der jeweiligen herrschenden Klassen in den antagonistischen Klassengesellschaften. Im 12. Jahrhundert schuf sich der Feudaladel zur Repräsentation und Unterhaltung Tänze, die nicht mehr an Sitte und Brauch gebunden waren, um sowohl kirchliche Tanzverbote zu umgehen als auch im Tanz seine gesellschaftliche Stellung auszudrücken. Aus diesen Tänzen entwickelte sich im 15. und 16. Jahrhundert der höfliche Tanz und aus den Festlichkeiten das Ballett. Patrizier, Kaufleute, Zunftmeister ahmten die Tänze des Adels nach und passten sie ihren Bedürfnissen an. Seit den bürgerlichen Revolutionen in England und Frankreich übernahm das Bürgertum Volkstänze fast unverändert als Gesellschaftstänze. Am Ende des 19. Jahrhundert bemächtigte sich die bürgerliche Vergnügungsindustrie des Gesellschaftstanzes Schallplattenfirmen und Notenverlage boten ständig neue mod. Formen mit der entsprechend Musik an. Der traditionelle Volkstanz geriet in den hochindustrialisierten Ländern zwischen den beiden Weltkriegen fast völlig in Vergessenheit. Aus nord- und südamerikanischen Ländern wurden neue Tanzformen nach Europa importiert. Aus diesen Formen entwickelten sich nach dem 1. Weltkrieg die Turniertänze als eine künstlerisch-sportliche Form des Gesellschaftstanzes. Nach dem 2. Weltkrieg entstanden zahlreiche neue, meist kurzlebige Modetänze.