Gehörsinn

Gehörsinn: Vermögen zur Wahrnehmung von Schallreizen beziehungsweise Gesamtheit aller anatomischen Strukturen und physiologische Prozesse, auf denen es beruht. Schallwellen werden über das äußere und Mittelohr (Luftleitung) beziehungsweise über Schwingungen der Schädelknochen (Knochenleitung, besonders hohe Frequenzen) zum Innenohr (Schnecke) transportiert, wo die Schwingungen auf der das Corti’sche Organ tragenden Basilarmembran eine Wanderwelle auslösen. Diese erreicht in Abhängigkeit von der Schallfrequenz (Tonhöhe) in bestimmter Entfernung von der Schneckenbasis ein Amplitudenmaximum, wobei die Haarzellen (Rezeptoren) erregt werden (Einortstheorie). Diese Reizverteilung (Frequenzdispersion) ermöglicht eine Tonhöhenunterscheidung, deren volle Leistungsfähigkeit durch weitere Mechanismen der zentralen Informationsverarbeitung erreicht wird. Mit zunehmender Lautstärke nimmt die Erregung der Haarzellen zu, und in den nachgeschalteten afferenten Hörnervenfasern steigt die Impulsdichte. Über die Hörbahn wird so die Information über Tonhöhen und Lautstärken räumlich und zeitlich kodiert dem Gehirn übermittelt, wo die Analyse der komplexen Muster zur Verarbeitung und Wahrnehmung einschließlich der Bewertung der Schallereignisse und dem Sprachverständnis führt. Das menschliche Gehör kann Schallfrequenzen von 20 bis 20000 Hz aufnehmen. Im Sprachbereich ist die Unterschiedsempfindlichkeit am größten (bis etwa 0.3%). Die niedrigste Schwelle liegt bei etwa 2000 Hz (10“sN/m2). Die Schwingungsamplitude im Innenohr ist bei normalem Hören außerordentlich klein und wird auf Werte unter 0,1 nm geschätzt. Hohe Schalldruckpegel fuhren zu meist bleibender Haarzellschädigung (Lärmschäden).