Gehör
Gehör: Hörvermögen des menschlichen Gehörorgans, das heißt Fähigkeit der Aufnahme und Verarbeitung von Schallwellen in einem bestimmten Frequenzbereich. Siehe auch Gehörsinn, Ohr.
Gehöre: Ohren vom Raubwild.
Gehörgang: a) älterer Gehörgang (Meatus acusticus externus): von der Kopfoberfläche (Ohrmuschel) zum Trommelfell führender Kanal;
b) innerer Gehörgang (Meatus acusticus internus): zwischen Innenohr und Schädelhöhle verlaufender Kanal.
Gehörknöchelchen: beim Menschen 3 kleine (Hammer, Amboss, Steigbügel) im Mittelohrraum zu einer Kette verbundene Knochen; sie leiten die Schallwellen vom Trommelfell zum Innenohr.
Gehörlosigkeit: angeborene oder erworbene doppelseitige Taubheit, die eine spontane Sprachentwicklung verhindert. Frühzeitiges Erkennen einer Gehörlosigkeit ist notwendig, um optimale Rehabilitationsmaßnahmen (Sonderschulwesen) einzuleiten.