Frost

Frost: Absinken der Lufttemperatur unter 0°C; durch nächtliche Ausstrahlung des Bodens entsteht Boden- oder Nachtfrost (auch Strahlungsfrost)-, bei Advektion von Kaltluft tritt Advektivfrost (im Herbst Frühfrost, im Frühjahr Spätfrost,) auf; bei Temperaturen bis -5 °C leichter Frost, bis -10 °C mäßiger Frost und unter -10 °C strenger Frost.

Frostballen: auf Kälte reagierender durch Schuhdruck erzeugter Reizzustand am Großzehen- oder Kleinzehenballen; überwiegend Folge eines Spreizfußes.

Frostbeulen, Perniones: rundliche, gerötete, bei Erwärmung juckende und brennende Hautanschwellungen als Auswirkung eines Kälteschadens bei Durchblutungsstörungen. Frostbeulen treten besonders an Füßen und Händen auf; sie verschwinden in der warmen Jahreszeit. Bereits geringgradige, aber langdauernde Kälteeinwirkung begünstigt ihre Entstehung.

Frostboden: Boden, der dauernd (perennierend, Dauerfrostboden), jahreszeitlich langanhaltend (besonders in den mittleren Breiten) oder für kurze Zeit (tageszeitlich) gefroren ist. Durch das Gefrieren des im Boden enthaltenen Wassers kommt es infolge Volumenvergrößerung zu Druckkräften, die besonders bei häufigem Frostwechsel zu mehr oder weniger wirksamen Texturveränderungen des Lockermaterials führen. Die im Frostboden ablaufenden physikalischen Prozesse sowie -die dabei entstehenden Strukturen nennt man kryogen.

Frostkeimer: Pflanzenarten, deren Samen erst nach der Einwirkung niedriger Temperaturen keimfähig werden, zu ihnen zählen viele Waldbäume, Wildpflanzen und Unkräuter.

Frostwiderstandsfähigkeit: bei Pflanzen die Fähigkeit, Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ohne irreversible Frostschäden zu überstehen.

Frostriß: Längsriß, der durch sehr niedrige Temperaturen während des Winters im Stamm fast aller Baumarten entstehen kann; besonders betroffen werden harte Laubhölzer, zum Beispiel Eichen. Wiederholtes Verwachsen (Überwallen) und Aufreißen der Frostriß führt zur Ausbildung von Frostleisten.

Frostschäden: 1. Bautechnik: durch Kälteeinwirkung auf frostempfindlichen Baugrund (bindiges Lockergestein) verursachte Bauwerksschäden. Frosthebungen und Frostausbrüche treten vor allem an Verkehrswegen infolge der Bildung von Eislinsen auf, wobei die Grenzflächenspannungen der Eiskristalle Wasser aus dem Untergrund anziehen und die Eislinsen dabei vergrößern. Die Frostaufbrüche der Straßendecke werden vor allem dann ausgelöst, wenn die Straßen während der Zeit häufigen Frostwechsels bei überfeuchteter Packlage befahren werden. Eine Erweichung des Untergrundes erfolgt besonders in der Tauperiode. Frostschäden an Baukonstruktionen werden durch Einhaltung vorgegebener Mindestgründungstiefen, an Straßen durch Einbau von Frostschutzschichten, verhindert.

2. Landwirtschaft: durch Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes bewirkte, meist irreversible Schäden an Pflanzen.

Frostschub: allgemeine oberflächenparallel seitwärts gerichtete Bewegung von Lockermaterial unter dem Einfluss der Volumenvergrößerung gefrierenden Wassers; Teilprozess der Solifluktion und Kryoturbation.

Frostschutz: Maßnahmen zur Verhütung von Pflanzenschäden (besonders bei Gemüse und Obst) durch Spät- oder Frühfröste. Vorbeugender Frostschutz durch Auswahl geeigneter Anbaustandorte, Pflanzenarten und Sorten. Direkter Frostschutz strebt durch Räuchern, Nebeln oder Bedecken der Pflanzen die Wärmeausstrahlung des Bodens zu mindern oder durch Frostschutzberegnung die Erstarrungswärme des Wassers zu nutzen.

Frostschutzmittel: unkorrekte Bezeichnung für Gefrierschutzmittel.

Frostspanner: im Winter fliegende Spannerarten der Gattungen Operophthera und Erannis; Weibchen infolge Rückbildung der Flügel flugunfähig; Raupen an Laubbäumen schädlich. Die zur Eiablage an Obstbäumen emporlaufenden Weibchen werden mit Leimringen zurückgehalten. Siehe auch Spanner.

Frostverwitterung: Gesteinssprengung durch in Rissen und Spalten gefrierendes Wasser (Spaltenfrost); besonders wirksam bei häufigem Frostwechsel. Durch die Frostverwitterung werden Kornfraktionen bis zum Staub (>0,02 mm Durchmesser), zum Teil auch bis zum Ton gebildet.