Frachtbrief

Frachtbrief: Beförderungspapier im Güterverkehr; hat rechtlich die Bedeutung einer Urkunde über Inhalt und Tatsache des Abschlusses eines Frachtvertrages und in kommerzieller Hinsicht einer Abfertigungsunterlage (für Buchung und Abrechnung).

Frachtfrei: internationale Vertragsklausel, die dem Verkäufer die Frachtkosten bis zum benannt Bestimmungsort und dem Käufer in der Regel die Transportgefahr überträgt.

Frachtkarte: Abfertigungsunterlage für die Buchung und Abrechnung von Sendungen des internationalen Eisenbahngüterverkehrs. Die Frachtkarte dient dem Nachweis der abgefertigten Sendungen, der berechneten Transportentgelte und sonstiger Beträge sowie der Abrechnung zwischen den am Transport beteiligten Bahnen.

Frachtschiff, Frachter: Wasserfahrzeug zum Gütertransport in der See- und Binnenschifffahrt. Nach der Betriebsform unterscheidet man in der Seeschifffahrt Tramp-, Linien- und Spezialschiffe. Der Anteil der für den Transport spezieller Güter eingerichteten Frachtschiff (Tank-, Erz-, Autotransport-, Container- unter anderem Schiffe) nimmt ständig zu.

Frachtvertrag: Vertrag zwischen einem Transportunternehmen (Frachtführer, bei Seefrachtvertrag Verfrachter) und einem Auftraggeber (Versender, beim Seefrachtvertrag Befrachter) über die Beförderung von Waren unter anderem Gütern (Frachtgut) gegen Entgelt (Fracht) mit der Verpflichtung zur Ablieferung an den Empfänger. Dieser erwirbt, obwohl kein Partner des Frachtvertrags, ebenfalls bestimmte Rechte gegenüber dem Frachtführer. Der Frachtvertrag ist ein Beförderungsvertrag im weiteren Sinne.