Fotometrie

Fotometrie: (griechisch, «Lichtmessung»)

1. Chemie: Verfahren der quantitativen chemischen Analyse, das auf der Messung der Lichtabsorption in farbigen Lösungen beruht. Beim Durchstrahlen mit Licht derselben Lichtquelle ist die Differenz der Lichtabsorption in den Lösungen einer Analysenprobe und einer Blindprobe (zum Beispiel reines Lösungsmittel), die sich in Küvetten gleicher Schichtdicke befinden, der Konzentration des gesuchten Stoffes proportional. Die Messung erfolgt innerhalb eines zum Beispiel mittels Farbfilter erhaltenen engen Spektralbereiches auf fotoelektrischen Weg.

2. Physik: Vergleich der Lichtstärke einer Lichtquelle mit der Lichtstärke einer Normallichtquelle. Die entsprechend Messgeräte heißen Fotometer. Bei der subjektiven Fotometrie, die nur für sichtbares Licht anwendbar ist, werden die Beleuchtungsstärken einer Fläche, die mit dem Prüfling beleuchtet wird, und einer Fläche, die mit dem Normal beleuchtet wird, mit dem Auge verglichen. Bei der objektiven Fotometrie werden strahlungsempfindliche Bauelemente zur Messung der Beleuchtungs- oder Bestrahlungsstärke verwendet (optoelektronische Elemente, Fotoschichten unter anderem).

Fotometrische Einheit, Lichteinheit: Maßeinheit einer fotometrischen (lichttechnische) Größe. Die fotometrische Einheit sind von der SI-Basiseinheit Candela für die Lichtstärke abgeleitet. Die SI-Einheiten für den Lichtstrom und die Beleuchtungsstärke heißen Lumen beziehungsweise Lux. SI-Einheit für die Leuchtdichte ist Candela je Quadratmeter (cd/m2); veraltend sind das Stilb (1 sb = 104 cd/m2) und das Apostilb. Die Lichtmenge hat die SI-Einheit Lumensekunde, die Belichtung Luxsekunde.

Fotometrisches Grundgesetz: Gesetz, nach dem der Lichtstrom von einer leuchtenden Fläche auf eine beleuchtete Fläche übertragen wird. Für kleine, im Abstand r parallel gegenüberstehende Flächen Ai und A2, von denen die eine mit konstanter Leuchtdichte L strahlt, wobei 00 der Raumwinkel 1 Steradiant ist.