Flur

Flur: 1. Flur: Diele, Korridor, Vorraum in einem Haus.

2. Flur Feldflur: die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (Äcker, Wiesen, Weiden), teilweise unter Einschluss der Wege, Gewässer, Waldungen unter anderem; siehe auch Feldmark.

Flurbereinigung, Grundstücksumlegung, Separation: in kapitalistischen Staaten Neuordnung der Feldflur. als Bestandteil der Vorhaben zur «Verbesserung der Agrarstruktur». Die Zusammenlegung zersplitterten landwirtschaftlichen Grundbesitzes ermöglicht den rationelleren Einsatz von Maschinen und Anwendung wissenschaftliche Erkenntnisse; führt häufig zur Ruinierung werktätiger Bauern und fördert die ökonomisch stärkeren kapitalistischen Agrarbetriebe.

Flurförderer: freizügig auf dem Boden (Flur) von Lagern, Umschlagplätzen und Fertigungsbetrieben lenkbare Fahrzeuge, wie Karren, Roller, Hubwagen, Stapler, Schlepper und Containerumschlaggeräte. Der Antrieb erfolgt meist elektrisch (Batterie, in Sonderfällen auch Netz) oder durch Verbrennungsmotor, selten von Hand. Man unterscheidet Gehlenkung durch mitgehenden und Fahrerstand oder -sitzlenkung durch mitfahrenden Bedienenden. Es gibt ferner fahrerlose Schlepper u. ä. mit mechanisches, elektrisches-induktives oder optisches Abtastgerät, das einer entsprechend Leitlinie folgt.

Flurformen: Bezeichnung für die Einteilung des Grund und Bodens ländlichen und städtlichen Gemeinden in Besitzeinheiten und Nutzungsflächen, die in einem engen Zusammenhang mit den jeweiligen Siedelformen (Ortsformen) stehen und sich mit diesen gemeinsam historisch entwickelten. Grundlage für ihre Ausprägung ist das historisch bedingte Bodennutzungssystem, das sich als verbindendes Zwischenglied aus den natürlichen und gesellschaftlichen Produktionsbedingungen ergibt Hauptformen sind Block-, Streifen-, Gewann- und Parzellenfluren. Außerdem gibt es Sonder-, Misch- und Übergangsformen. Bei den Blockfluren sind für die frühgeschichtliche Siedel- und Anbauweise Kleinblockfluren mit lockerer Anordnung der Feldblöcke um die Baulichkeiten charakteristisch. Großblockfluren entstanden meist im Zusammenhang mit einem Gut (dann auch Gutsblöcke genannt). Eine neue Qualität stellen die Großblockfluren der sozialistischen Landwirtschaft dar. Die in parallele, gereihte, kürzere oder längere Breit- oder Schmalstreifen eingeteilten Streifenfluren entstanden mit der Ausbildung der feudalen Agrarverfassung zur Sicherung der Feudalrente. Dazu zählen Wald- und Marschhufenfluren. Gewannfluren entstehen durch die Zusammenfassung schmalstreifiger Ackerparzellen zu Komplexen, den Gewannen, die wechselseitig einheitlich bebaut werden (Drei- und Mehrfelderwirtschaft). Gewannfluren entstanden auch als Planformen bei der Ansiedlung deutscher Bauern im Rahmen der Ostexpansion. Parzellenfluren sind stark unterteilte, meist nicht bäuerliche Fluren oder Flurteile, zum Beispiel in Stadtfluren, die zumeist gärtnerisch oder im individuellen Kleinanbau genutzt werden.

Flurholzanbau: Durchführung und Bewirtschaftung von Gehölzpflanzungen in der offenen Landschaft und um Bauwerke als Schutz- und Flächenpflanzung oder ausschließlich der Holzproduktion dienende Anlagen nach territorialer Abstimmung, Planung und Projektierung.

Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte, Gemarkungskarte: Karte großen Maßstabes (1:500 bis 1:5000), auf der Flur- und Grundstücksgrenzen, Gebäudegrundrisse und andere topographischen Objekte mit großer Genauigkeit eingezeichnet sind. Die Flurkarte ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters. In Flurkarte können Nutzungsarten sowie Ergebnisse der Bodenschätzung enthalten sein. Sie dienen auch als Unterlage für die Schlageinteilung der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe.

Flurneuordnung: umfassende Umgestaltung der landwirtschaftlichen und landeskulturellen Bedingungen, die entsprechend den ökonomischen Belangen sozialistische Großflächenwirtschaft eine standortgerechte, rationelle Bodennutzung, Verbesserung des Wegenetzes, meliorative, flurschützende und wasserwirtschaftliche Maßnahmen ermöglicht.

Flurschaden: Ertragsminderung oder -ausfall land- und forstwirtschaftliche Produkte, die durch Bergbau, industrielle Abgase, Rauch, Wild, Unwetter unter anderem auf Feldern und Fluren entstanden sind. Entschädigungen für Flurschäden sind meist gesetzlich geregelt.

Flurzersplitterung: im Kapitalismus durch fortgesetzte Besitzteilung, insbesondere durch Realteilung im Erbgang, entstandene Aufsplitterung der Flur in zahlreiche kleinflächige Teilstücke. Siehe auch Flurbereinigung.

Flurzwang: Verpflichtung zur einheitlichen Feldbewirtschaftung für alle Flurstücke einer Gemeinde, da die Besitzanteile des einzelnen über die gesamte Flur verteilt waren; mit Aufhebung der alten Gewannflur fiel Anfang des 19. Jahrhundert auch der Flurzwang weg.