Flugzeug

Flugzeug: Luftfahrzeug, das schwerer als die von ihm verdrängte Luftmasse ist und infolge dynamischen Auftriebs fliegt. Nach der Auftriebsart unterscheidet man Starrflügel- (Gerad- und Ringflügler), Drehflügel-, Schwingen-, flügellose Flugzeug Nach dem Verwendungszweck werden unterschieden Verkehrs-, Geschäfts-, Schul-, Sport-, Arbeitsflugzeug Ferner unter; scheidet man nach der Antriebsart Kolbenmotor-, Strahl- (TL- oder ZTL-), Turboprop- (PTL-), Segel- und Gleitflugzeug; nach der Tragflächenanzahl Ein-, Anderthalb-, Doppel-, Drei- und Mehrdecker; nach der Tragflächenanordnung Tief-, Mittel-, Schulter-, Hochdecker; nach der Start- und Landeeinrichtung Land-, Wasser-, Amphibienflugzeug; nach der Abflugmasse leichte, mittelschwere und schwere Flugzeug; nach der Reichweite (oder dem Flugbereich) Kurzstrecken-, Mittelstrecken- und Langstreckenflugzeug; nach der Geschwindigkeit Unterschall- und Überschallflugzeug. Das Flugzeug besteht aus Zelle oder Flugwerk (Tragwerk, Rumpf, Fahrwerk, Leitwerk, Steuerwerk), Triebwerk und (Geräte-, Funk-, elektrische, hydraulische und pneumatische) Ausrüstung. Zum Tragwerk gehören bei Starrflügelflugzeug die Tragflächen mit Querrudern und Landehilfen beziehungsweise bei Drehflügelflugzeugen die Rotoren. Der Rumpf nimmt Besatzung, Fluggäste, Fracht, Ausrüstung sowie mitunter auch Kraftstoffbehälter auf. Für Flüge in großen Höhen ist der für Besatzung und Fluggäste bestimmte Teil des Rumpfes als Druckkabine ausgebildet. Am Rumpf oder in den Tragflächen ist das meist einziehbare Fahrwerk, am Ende des Rumpfes das Leitwerk angeordnet. Das Steuerwerk, betätigt vom Flugzeugführer, vereint Bedienelemente, wie Steuersäule (oder -knüppel) zur Betätigung des Höhen- und Querruders, Pedale zur Bedienung des Seitenruders sowie Schalter, Knöpfe und so weiter, Übertragungselemente und Hilfsmechanismen. Die für den dynamischen Auftrieb notwendige Geschwindigkeit erhält das Flugzeug dadurch, dass entweder Luftmassen mittelbar durch Luftschrauben entgegen der Flugrichtung beschleunigt werden, wobei als Antrieb ein Flugmotor dient, oder durch Rückstoß, der durch Strahlturbinen oder Raketentriebwerke erzeugt wird; siehe auch Kampfflugzeug.

Flugzeugträger: Überwasserkampfschiff (bis etwa 90000ts), das als Einsatzbasis für Seefliegerkräfte dient. Unter dem als Start- und Landebahn eingerichteten Oberdeck können bis etwa 100 Flugzeuge abgestellt werden. Zu unterscheiden sind Angriffsflugzeugträger für Bomben- und Jagdbombenflugzeuge, U-Boot Abwehr-Flugzeugträger für U-Boot-Abwehrflugzeuge und -hubschrauber, amphib. Hubschrauberträger zum Absetzen von Landungstruppen mit Transporthubschraubern.