Flughafen

Flughafen: Flugplatz, der für den Luftverkehr zugelassen ist; ausgerüstet mit den erfordert, stationären und mobilen Anlagen sowie Einrichtungen zum sicheren Starten und Landen der Verkehrsflugzeuge sowie zu deren Abstellen und Wartung. Internationale Flughäfen sind mit Systemen von Start-, Lande- und Rollbahnen sowie mit Abstellflächen und Einrichtungen der Flugsicherung versehen. Die Abfertigungseinrichtungen umfassen kommerzielle, Grenz- (Pass-) und Zollabfertigung. Vor dem Abfertigungsgebäude (luftseitig) befindet sich das Vorfeld (englisch ramp), auf dem die kommerzielle und technische Abfertigung der Flugzeuge erfolgt. Für diese Zwecke sind nummerierte Stand- (Abstell-)Plätze eingerichtet. Auf verschiedenen Flughäfen sind die Abfertigungsgebäude durch sogenannte Finger verlängert, durch die der Fluggast, ohne die Ebene zu wechseln, das zum Start bereitstehende Flugzeug erreicht. Das Vorfeld ist durch Rollbahnen mit den Start- und Landebahnen verbunden. SLB sind Betonflächen und liegen immer in der Hauptwindrichtung. Wechselt auf einem Flughafen der Wind häufig nach Richtung und Stärke, sind sogenannt Querwind-SLB (Neben-SLB) vorhanden. Flughäfen der Kategorie A 1 beziehungsweise Sonderklasse haben SLB von mindestens 3000 m Länge und 60 m Breite und können Einzelradlasten von 45 t aufnehmen. Die große Ausdehnung der Flughäfen bedingt deren Anlage außerhalb der Städte, zu denen sie gehören (zum Beispiel Berlin-Schönefeld, Moskau-Scheremetjewo, Wien-Schwechat); das erfordert einen gut funktionierenden Zubringerverkehr, mit dem die Fluggäste schnell, bequem und sicher zum Flughafen beziehungsweise vom Flughafen in das Stadtzentrum gebracht werden können. Eine Abart des (Land-)Flughafen ist der Heliport, auf dem Hubschrauber starten und landen. Wasser-Flughäfen sind anstelle der Flugbetriebsfelder mit entsprechend Wasserflächen mit Verankerungsmöglichkeiten und Verbindungsstegen ausgerüstet.

Flugleitzentrum, Flugkontrollzentrum: Einrichtung, der die Überwachung und Leitung von Raumflugunternehmen obliegt. Das Flugleitzentrum verfügt über modernste technische Ausrüstungen und steht über ein globales Netz funktechnische Bodenstationen, Spezialschiffe und Erdsatelliten in ständiger Verbindung mit dem betreffenden Raumflugkörper. Zu den Aufgaben des Flugleitzentrums gehören die laufende Bahnverfolgung und -Vermessung, Funk- und Fernsehverbindung sowie Kommandoübermittlung Boden-Bord, Datenübermittlung Bord-Boden, Einsatz des Such- und Bergungsdienstes unter anderem.

Flugmechanik: Wissenschaft von der Bewegung eines Flugkörpers unter der Einwirkung von Schwerkraft, Luft-, Schub- und Massenkräften. Die Zahlenwerte für Auftrieb und Widerstand werden meist durch Untersuchungen im Windkanal ermittelt. Sie sind Grundlage für die Berechnung der Flugeigenschaften und -leistungen.

Flugmodell: flugfähiges, kleines, unbemanntes Fluggerät von £ 5 kg Masse und 1,5 m2 tragender Fläche; Unterscheidung nach Antriebsart (Segel- beziehungsweise Motor-Flugmodell mit Gummi- beziehungsweise Kolbenmotor) sowie in freifliegende, leinengesteuerte und ferngesteuerte Flugmodell sowie vorbildgetreue Maßstabmodelle.

Flugmodellsport: Wettbewerbe mit Flugmodellen in verschiedenen Klassen und Disziplinen mit unterschiedlichen Wettbewerbsgedanken. Wettbewerbe um die größte Flugdauer werden für freifliegende Segelflugmodelle und Flugmodelle mit Gummi- beziehungsweise Kolbenmotor ausgetragen. Leinengesteuerte Geschwindigkeitsmodelle werden an einer Steuerleine über 1 km, in Mannschaftsrennen über 10 km, leinengesteuerte Kunstflugmodelle an 2 Leinen im Kreisflug gestartet. Bei vorbildgetreuen Massstabmodellen werden Bauausführung und Flugfähigkeit, bei ferngesteuerten Flugmodellen vorgeschriebene Flugmanöver bewertet.

Flugplatz: Oberbegriff für alle Land- beziehungsweise Wasserflächen mit den darauf befindlichen Einrichtungen, die für Start und Landung von Luftfahrzeugen bestimmt und behördlich zugelassen sind. Zu den zivilen Flugplätzen zählen zum Beispiel Flughäfen.

Flugsicherung: Gesamtheit der Einrichtungen und Verfahren zur sicheren Durchführung aller Bewegungen von Luftfahrzeugen in der Luft und auf dem Boden. Der die Flugsicherung durchführende Flugsicherungsbetriebsdienst umfasst Flugsicherungskontroll-, Fluginformations-, Flugalarm-, Flugberatungs-, Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst. Die Flugsicherung beginnt mit der Vorbereitung des Fluges durch Beratung, Bereitstellung von Unterlagen und Anweisungen für die Flugzeugbesatzung seitens des Flugsicherungsberatungsdienstes-, während des Fluges gewährleistet der Flugsicherungskontrolldienst eine sichere Navigation und die ständige Verbindung zwischen Luftfahrzeug und Bodenstellen; die Tätigkeit der Flugsicherung endet, nachdem das Luftfahrzeug mit Hilfe des Kontrolldienstes den Landevorgang abgeschlossen hat, ausgerollt ist und abgestellt wurde. Der Luftraum über dem größten Teil der Erdoberfläche und über den Weltmeeren ist in Fluginformationsgebiete eingeteilt, in denen Flugsicherungskontrollbezirke bestehen, die die Luftstraßen und Nahverkehrsbereiche umfassen. Alle von Verkehrsflugzeugen regelmäßig angeflogenen Flughäfen haben Flugsicherungsstellen. Auf dem jeweils größten Flughafen eines Staates befindet sich eine Flugsicherungszentrale.

Flugsport: sportlicher Gebrauch von Luftfahrzeugen sowie Fallschirmsport. Hauptdisziplinen sind Segel- und Motorflug, international auch Ballonfahrt und Drachenfliegen; wettkampfmäßig betrieben unter anderem Kunst-, Geschwindigkeits- und Langstreckenflug.