Filmproduktion

Filmproduktion: vielschichtiger künstlerischer, technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Vorgang der Herstellung eines Films. Er gliedert sich im Wesentlichen in die Entwicklung der literarischen Grundlage, die Dreharbeiten, den Schnitt, die Endfertigung und das Kopieren. Als Hersteller des Films gilt rechtlich der Produzent oder die Filmgesellschaft, die die Urheberrechte erwirbt, die Mitarbeiter verpflichtet und die finanziellen Mittel sichert. Die Grundlage der Filmproduktion ist das Drehbuch, das vom Autor, von der Dramaturgie und vom Regisseur entwickelt wird. Der Produktionsleiter organisiert alle Arbeitsvorgänge während der Drehzeit und ihrer Vorbereitung. Vor Beginn der Dreharbeiten werden nach den Entwürfen des Filmszenenbildners die Dekorationsbauten im Atelier beziehungsweise im Außengelände sowie notwendige Modellbauten ausgeführt, in den Schneiderwerkstätten werden die Kostüme nach Fitwürfen des Kostümbildners angefertigt und vom Maskenbildner die Masken entworfen. Die Organisationsgrundlage der Dreharbeit ist der Drehplan, in dem die Aufnahmen für die einzelnen Drehtage vorgeplant sind, um den Film in möglichst kurzer Zeit und mit geringen Kosten fertigzustellen. Die Organisierung der Drehtage ist Aufgabe des Aufnahmeleiters; er verhandelt mit den Institutionen bei Außenaufnahmen, verpflichtet die Kleindarsteller, sorgt für die Bereitstellung der Requisiten und so weiter. Die Dreharbeit besteht in der filmgemäßen Aufnahme der im Drehbuch beschriebenen Einstellungen. Alle Einstellungen, die in derselben Dekoration spielen, werden hintereinander aufgenommen. Die am Drehtag gewonnenen Bildnegative werden sofort kopiert und die Tonbänder auf Magnetfilm um gespielt; beide werden synchron als Muster vorgeführt, um die besten Aufnahmen auszuwählen. Nach der Dreharbeit erfolgt der Schnitt (Filmschnitt). Im Mischatelier werden die Tonstreifen mit Dialogen, Geräuschen, Musik, Kommentartexten und so weiter gemischt und davon ein Lichttonnegativ hergestellt.

Filmrecht: Urheberrecht zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte der Urheber von Filmwerken sowie alle rechtlichen Beziehungen, die zwischen den Urhebern der literarischen und musikalischen Vorlagen sowie den Mitwirkenden am Film und dem Filmproduzenten einerseits und zwischen diesem und dem Filmvertrieb unter anderem Verbreitern des Films andererseits entstehen.

Filmschnitt, Schnitt: alle Techniken zur vorläufigen (Rohschnitt) und endgültigen (Feinschnitt) Aneinanderreihung der Einstellungen zu einem Teil- oder Gesamtfilm (Schneiden, Cuttern). Beim Rohschnitt wird Überflüssiges weggeschnitten, die Einstellungen werden nach der Drehbuchnummerierung geordnet; beim Feinschnitt werden die Übergänge zwischen den Einstellungen aufeinander abgestimmt. Es entsteht die Arbeitskopie, nach der das Original-Bildnegativ verglichen wird (Abziehen). Das Aufsuchen der zum Bild zugehörigen Tonaufzeichnung heißt Anlegen. Montage ist der Filmschnitt zur endgültigen Filmgestaltung.

Filmszenenbildner, Filmarchitekt, Filmbildner: Mitarbeiter beim Film, meist mit Hochschulausbildung (bildende Kunst oder Architektur); entwirft zusammen mit dem Regisseur Filmbauten und Dekorationen und leitet deren Ausführung.

Filmtechnik: Teilgebiet der Kinetechnik, gliedert sich in

a) Filmaufnahmetechnik, alle Mittel und Verfahren, die die zur Herstellung eines Films (mit oder ohne Spielhandlung) notwendige Umwandlung optische und akustische Signale und deren Speicherung ermöglichen;

b) Filmateliertechnik, zur Aufnahme im Filmatelier angewendete technische und sonstige Mittel;

c) Filmbearbeitungstechnik, Techniken und Technologien zur Bearbeitung der Bild- und Tonträger bis zur Theater- oder Fernsehsendekopie;

d) Filmwiedergabetechnik, alle Mittel und Verfahren zur Rückgewinnung der in den Filmen enthaltenen Informationen in optische und akustische Signale, wie die zur Vorführung im Filmtheater angewendeten Techniken (Filmtheatertechnik).