Fangvorrichtung

Fangvorrichtung: 1. Fördertechnik: Sicherheitseinrichtung bei Aufzügen und Förderanlagen; Sperrklinken, die beim Überschreiten der zulässigen Fördergeschwindigkeit (Seilriss, Versagen des Antriebes o. ä.) den Absturz des Fahrkorbes verhindern.

2. Luftfahrt: Vorrichtung zum Abfangen von Flugzeugen am Ende der Landebahn (zum Beispiel durch Gummiseile), vor allem auf Flugzeugträgern und bestimmten Flugplätzen. Die Fangvorrichtung arbeitet mechanisch oder hydraulisch.

Fang-und-Verarbeitungs-Schiff: großes Fischfangschiff, auf dem der Fang sofort verarbeitet (filetiert, tiefgekühlt, konserviert) wird; meist ein Trawler, deshalb auch als Fabriktrawler bezeichnet. Übernahme des Fanges auch von anderen Fangschiffen.

Fang- und-Gefrier-Schiff: großes Fischereischiff, auf dem der Fang an Bord unverarbeitet in Paketen tiefgekühlt wird. Fang- und-Gefrier-Schiff sind ausschließlich Heckfänger (-trawler), deshalb oft (unkorrekt) als Frosttrawler bezeichnet.

Fangschuss: aus der Nähe abgegebener Schuss zum Töten angeschossenen Wildes.

Fanggraben: etwa 25 cm tiefer, steilwandiger Graben, der in Abständen Fanggruben enthält, in denen sich auf dem Boden wandernde Schädlinge, wie Rübenderbrüßler, Luzerne Rüssler unter anderem fangen; dient auch dem Schutz vor einwandernden Schädlingen, zum Beispiel Feldmäusen, in Hackfruchtmieten; neuerdings durch den Fangschlitz ersetzt.

Fangeinrichtung, Fangschaltung: Schaltung in Fernsprechzentralen zum Feststellen des Ursprungs von (zumeist unerwünschten) Anrufen. Ein Fernsprechteilnehmer, dem eine Fangeinrichtung zugeordnet wurde, kann durch vorgeschriebenes Verhalten verhindern, dass die Verbindung beim Auflegen des Anrufers getrennt wird; danach kann aus dem Wählerzustand die Rufnummer des Anrufers ermittelt werden.

Fangedamm: Baukonstruktion zur zeitweiligen Wasserumleitung oder zur Trockenlegung einer Baugrube in einem Gewässer; als Erddamm, Spundwand oder Staumauer ausgeführt.