Fall

Fall: 1. Grammatik: soviel wie Kasus.

2. Physik: Bewegung eines Körpers unter dem Einfluss der Schwerkraft. Im Vakuum fallen alle anfangs ruhenden Körper, unabhängig von ihrer Masse und Form, gleich schnell; die Bewegung ist gleichmäßig beschleunigt (freier Fall). Fallgeschwindigkeit v und Fallstrecke s sind mit der Fallbeschleunigung g und der Fallzeit t über die Fallgesetze v = gt, s = gf2/2 verknüpft. Solange der Luftwiderstand gering ist, weicht der Fall in Luft nur wenig vom freien Fall ab. Der Luftwiderstand wächst mit v zunächst linear, dann quadratisch an, bis der Körper mit konstanter Geschwindigkeit vs sinkt; für einen Menschen der Masse 70 kg wird v 55 m/s nach etwa 400 m erreicht.

Fallbeschleunigung, Erdbeschleunigung, Schwerebeschleunigung, Zeichen g (griechisch «Erde»): Beschleunigung, die ein auf der Erde frei fallender Körper im System der rotierenden Erde erfährt. Die Fallbeschleunigung setzt sich zusammen aus der Gravitationsbeschleunigung (Gravitation) der Erde und der infolge der Erdrotation auftretenden Beschleunigung durch Coriolis-Kraft (geschwindigkeitsabhängig) und Zentrifugalkraft (von geographischer Breite abhängig). Als Norm-Fallbeschleunigung eines ruhenden Körpers gilt der Wert g = 9,80665 m/s2. Die Fallbeschleunigung hat ihren größten Wert an der Erdoberfläche an den Polen (9,832 m/s2) und ihren kleinsten am Äquator (9,780 m/s2). Im Bereich der Erdoberfläche verringert sie sich um 3,09 • IO-6 m/s2 je Meter Erhebung des Beobachtungspunktes.

Fallieren: zahlungsunfähig werden, in Konkurs geraten.