Entschädigung

Entschädigung: 1. allgemeiner Ersatz für erlittenen Schaden.

2. Staatsrecht in einem Verfahren über Entzug des Eigentumsrechts an Grundstücken die von staatlichen Organen gezahlte Geldsumme.

3. Verfahrensrecht: a) Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes (Vergütung) und Erstattung der Reisekosten an Schöffen für die Dauer ihrer Freistellung zur Ausübung der Schöffentätigkeit;

b) Erstattung von Verdienstausfall, Reisekosten und Auslagen an Zeugen, Gutachter, Dolmetscher und Übersetzer, Kollektivvertreter, gesellschaftlicher Ankläger, gesellschaftlicher Verteidiger und Jugendbeistände, die im gerichtlichen Verfahren tätig wurden, sowie an Mitglieder der Schiedskommissionen;

c) Erstattung von Vermögensschäden, die infolge von Untersuchungshaft oder Strafe mit Freiheitsentzug entstanden sind, wenn Freispruch oder die endgültige Einstellung des Verfahrens erfolgte oder wenn die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens abgelehnt wurde.

Entschädigungszahlung: Geldleistung des Betriebes an den Werktätigen als Erstattung notwendiger Mehraufwendungen, die der Werktätige zur Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe aus eigenen Mitteln bestreiten muss, zum Beispiel Übernahme von Kosten bei Dienstreisen und Montagen, Trennungsentschädigung. Die Entschädigungszahlung wird in Höhe der tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen oder als Pauschalbetrag gewährt.