Emission

Emission: 1. Bankwesen: Ausgabe von Wertpapieren und Banknoten.

2. Physik: Aussenden einer Wellen- oder Teilchenstrahlung, zum Beispiel Schall durch einen schwingenden Körper, Licht durch angeregte Atome, Elektronen aus Festkörperoberflächen beim glüh- oder beim lichtelektrischen Effekt beziehungsweise bei Feld-Elektronen-Emission und a-, ß-, y-Strahlen beim radioaktiven Zerfall, bei Kernreaktionen beziehungsweise beim Mößbauer-Effekt. Siehe auch induzierte Emission, spontane Emission.

3. Umweltschutz: Verunreinigung beziehungsweise Belastung der Atmosphäre durch toxische, phytotoxische und korrosive Gase, Dämpfe, Stäube, Rauche und Nebel aus Produktionsanlagen, Fahrzeugen, Wohnungen und natürlichen Quellen (zum Beispiel Vulkane) sowie durch Wärme, Lärm oder radioaktive Strahlung. Für die häufigsten Emission sind maximal zulässige Schadstoffmengen je Zeiteinheit beziehungsweise je Produktionseinheit oder im Abgas bei einem definierten Abgasstrom gesetzlich festgelegt.

Emissions-Computertomographie: nuklearmedizinische Untersuchungsmethode zur Ermittlung der räumlichen Aktivitätsverteilung eines Radiopharmakons in einem Organ.

Emissionsgrad, spektraler: charakteristische Zahl e(A, T) eines Stoffes, der Temperaturstrahlung emittiert; kann als Verhältnis seiner spektralen Strahldichte (Strahlung) zu der des schwarzen Körpers definiert werden; für den schwarzen Körper ist also e, = 1, für andere Körper ist der spektrale Emissionsgrad <1 und lässt sich nach dem Kirchhoffschen Strahlungsgesetz berechnen.